Dorfentwicklung Frankenberg: Umsetzungsphase für private Vorhaben hat begonnen

Beim Dorfentwicklungsprogramm der Stadt Frankenberg hat jetzt auch für Privatleute die Umsetzungsphase begonnen.
Frankenberg - Wer sein Haus in der Dorfentwicklung sanieren oder umbauen möchte, kann ab sofort eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen und sich über die Fördermöglichkeiten informieren. Das Programm für die Frankenberger Stadtteile läuft bis 2028.
Um Einzelheiten zum Antragsverfahren ging es jetzt in einer Info-Veranstaltung im DGH Geismar, wo Bauamtsleiter Karsten Dittmar rund 70 Interessierte aus allen Stadtteilen begrüßte. „Investieren Sie, wenn Sie können“, appellierte Dittmar. „Lassen Sie sich beraten und Ideen geben.“
Ansprechpartner für die kostenlose Erstberatung sind die Architektinnen Ute Friedrich (Waldeck) und Silvia Steiner (Ederbringhausen), die sich an dem Abend vorstellten. Theresia Schneider vom Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises informierte über den Förderrahmen.
Fördergebiet
Grundvoraussetzung für einen privaten Antrag ist, dass das Gebäude innerhalb des Fördergebiets liegt. „Die Abgrenzungen findet man auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort Dorfentwicklung 2021-2028“, teilte Schneider mit. Unabhängig vom Standort werden auch Kulturdenkmäler gefördert.
Projektvorhaben
Gefördert werden unter anderem Umnutzung, Sanierung (auch energetisch) und Neubau von Gebäuden. Reiner Innenausbau ist nicht förderfähig. Dies gelte auch für Ferienwohnungen, diese fielen unter das Leader-Programm. Umnutzungen von leerstehenden Scheunen zu Wohnzwecken könnten gefördert werden. Das gelte auch für den Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude.
Fördersumme
„Die Bagatellgrenze für Förderungen liegt bei Investitionen von 10 000 Euro netto“, sagte Theresia Schneider. Die Regelförderung betrage pro Objekt 35 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten, maximal 45 000 Euro, bei Kulturdenkmälern 60 000 Euro. Bei der Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden zu bis zu drei Wohneinheiten betrage der maximale Zuschuss 200 000 Euro.
Die Arbeiten müssten nicht von Handwerkern ausgeführt werden. „Wer alles selbst macht, bekommt die Materialkosten gefördert.“ Die Maßnahmen unterlägen allerdings einer Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren, betonte Schneider. „Wer das Gebäude vorher verkauft, muss die Förderung zurückzahlen. Vererben ist aber möglich.“
Beratung
Die Erstberatung und die Kostenschätzung für private Fördermaßnahmen sind kostenfrei und unverbindlich. „Ich komme zu Ihnen raus, berate Sie, was förderfähig ist, und bringe auch die nötigen Anträge mit“, sagte Architektin Ute Friedrich, die von ihrer Kollegin Silvia Steiner unterstützt wird. „Anfangen darf man aber erst, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt“, betonte Friedrich. Als Maßnahmebeginn gelten hierbei bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
„Entweder holen Sie sich im Vorfeld ein Angebot ein – wenn nicht, kann ich das auch schätzen“, informierte die Architektin, die ein Beratungsprotokoll erstellt und auch die Abstimmung mit der Denkmalbehörde vornimmt, falls nötig. „Bei Bedarf erstelle ich auch eine Skizze als Lösungsvorschlag.“
Kontakt
Stadt Frankenberg: Theresa Reis, Tel. 06451/505-125, E-Mail: reis.theresa@frankenberg.de. Beratungsbüro: Ute Friedrich, Tel. 05635/232, E-Mail: ute.friedrich@uf-architektur.de. Landkreis: Theresia Schneider, Tel. 05631/954853, E-Mail: theresia.schneider@lkwafkb.de.