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E-Scooter: Laut ADAC hohes Unfallrisiko, Polizei kontrolliert

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Von: Julia Janzen

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Ein Mann fährt auf einem E-Scooter
Mit dem E-Scooter unterwegs: Auch in ländlicheren Regionen wie Waldeck-Frankenberg sind vermehrt Verkehrsteilnehmer mit einem Elektroroller unterwegs. © Edith Geuppert/dpa

Seit Jahren gehören die sogenannten E-Scooter – Roller mit Elektromotor – zum Straßenbild in Großstädten. Immer mehr halten die Flitzer nun Einzug in ländlicheren Gebieten. Welche Regeln die Fahrerinnen und Fahrer einhalten müssen und dass die Roller nicht ganz ungefährlich sind, darüber informieren die Polizei und der ADAC.

Waldeck-Frankenberg - „Untersuchungen zeigen, dass das Unfallrisiko bei E-Scootern doppelt so hoch ist, wie bei Fahrradfahrern“, sagt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Grundsätzlich beobachten wir einen zu sorglosen Umgang und ein häufiges Nichtbeachten der gesetzlichen Regelungen wie Fahren auf dem Bürgersteig und Alkoholverstöße, so Reidegeld. „Der E-Scooter ist kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug mit allen bauartbedingten Risiken und Nebenwirkungen.“

Hessenweit waren im vergangenen Jahr 446 Personen, die mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs waren, in Unfälle mit Personenschaden verwickelt, schreibt das Statistische Landesamt Hessen. Zu diesen Kleinstfahrzeugen gehören auch E-Scooter. 81 Fahrerinnen und Fahrer waren dabei alkoholisiert.

In Waldeck-Frankenberg waren Unfälle mit E-Scootern bisher selten. 2019 und 2021 gab es gar keine, wie Kriminalhauptkommissar Dirk Richter, Sprecher der Polizeidirektion, mitteilt. 2020 wurde ein Unfall registriert, in diesem Jahr bislang zwei. Alleinunfälle mit E-Scootern würden „oftmals nicht polizeilich bekannt werden, analog zu Alleinunfällen von Fahrradfahrern,“ so Richter.

In den Notaufnahmen der Krankenhäuser im Landkreis gibt es selten Verletzte E-Scooter-Fahrer. „Grundsätzlich waren die Häufigkeit der Verletzungen mit diesem beziehungsweise durch dieses Gefährt höher, als die E-Scooter auf dem Markt kamen. Genauso verhält es sich auch mit den E-Bikes“, sagt Julia Weiss vom Kreiskrankenhaus Frankenberg. In der Notaufnahme würden wenige dieser Fälle behandelt, ebenso ist es in den Krankenhäusern in Arolsen und Korbach.

Verleihfirmen, wie in vielen größeren Städten, gebe es im Landkreis nicht, sagt Polizeisprecher Dirk Richter. Dennoch würden sich die E-Scooter hier wachsender Beliebtheit erfreuen. „Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr sind bei der Nutzung solcher Roller gegenseitige Rücksichtnahme und bestimmte Verkehrsregeln besonders wichtig“, sagt er.

Die Regeln in der Übersicht:

-  E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, ein Führerschein ist nicht nötig.

-  Wenn vorhanden, muss mit E-Scootern auf Radverkehrswegen gefahren werden. Ist das nicht möglich, darf mit ihnen auch auf die Fahrbahn, auch auf Bundesstraßen, ausgewichen werden.

-  Gehwege sind für E-Scooter tabu. Dort darf weder gefahren werden, noch dürfen sie dort abgestellt werden. Wer mit einem E-Scooter den Gehweg befährt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sagt Dirk Richter.

-  E-Scooter, die im öffentlichen Straßenverkehr fahren, müssen dafür zugelassen sein. Sie benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), dafür sind bestimmte technische Merkmale Voraussetzung.

-  E-Scooter sind versicherungspflichtig, erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung in Form einer aufklebbaren Plakette. Das Nutzen ohne Versicherung kann eine Straftat darstellen.

-  Die Elektroroller sind Kraftfahrzeuge, deshalb gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Auch hier gilt eine Null-Promille-Grenze für alle unter 21 oder Fahranfänger. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder anderen berauschenden Mitteln ist ein Verstoß.

- Maximal 20 km/h schnell dürfen E-Scooter fahren.

-  Das Nutzen von Smartphones während der Fahrt ist verboten.

Wenn es bei der Polizei im Landkreis auch bisher keine gezielten Kontrollen von E-Scootern gab: Im „Rahmen der Streifentätigkeit und von allgemeinen Kontrollen“ würden die Fahrzeuge sehr wohl kontrolliert, sagt Richter. „Dabei geht es im Wesentlichen um die technischen Merkmale, die Haftpflichtversicherung und die Fahrtüchtigkeit der Nutzer.“

Vorsicht vor Kauf von E-Scootern

Die Polizeidirektion warnt vor dem Kauf von E-Scootern für Kinder, die oftmals in Discountern für unter 100 Euro angeboten würden. In der Regel würden diese Fahrzeuge nicht die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen.

Eine notwendige Betriebserlaubnis gebe es nur für Roller, die unter anderem Beleuchtung, eine Klingel und zwei unabhängige Bremssysteme vorweisen können, sagt Polizeihauptkommissar Ingo Pohle, Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes Waldeck-Frankenberg. Auch eine Haftpflichtversicherung müsse mittels Plakette am E-Scooter nachgewiesen werden.

Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen Kinderroller im Straßenverkehr nicht genutzt werden. Wer dies dennoch mache, mache sich strafbar. Lediglich im privaten Raum dürften sie genutzt werden. Vor dem Kauf solcher Roller solle man sich gut informieren, rät die Polizei. jj

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