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Dauercamper in Waldeck-Frankenberg sind besorgt, weil Platz-Schließungen drohen

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Von: Philipp Daum

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Wurden vom Landkreis überprüft: Die Campingplätze „Goldbreite“und „Seeblick“ in Heringhausen am Diemelsee. Die Areale sind durch einen Weg voneinander getrennt. Links befindet sich der Campingplatz „Goldbreite“. Archiv
Wurden vom Landkreis kürzlich überprüft: Die Campingplätze „Goldbreite“und „Seeblick“ in Heringhausen am Diemelsee. Die Areale sind durch einen Weg voneinander getrennt. Links befindet sich der Campingplatz „Goldbreite“. Archiv © Hans Blossey (Archivfoto)

Waldeck-Frankenberg – Bei den Dauercampern in Waldeck-Frankenberg geht die Sorge um. Grund: Der Landkreis hat verstärkt damit begonnen, die insgesamt 33 Campingplätze im Kreisgebiet zu überprüfen. „Wir müssen die Sicherheit auf den Plätzen gewährleisten“, betonte Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese im WLZ-Gespräch.

Zuvor hatte es auf den Campingplätzen „Goldbreite“ und „Seeblick“ in Heringhausen am Diemelsee Begehungen mit Mitarbeitern des Fachdienstes Bauen gegeben – in der vorherigen Woche verschickte der Kreis dann Anhörungsschreiben an Camper und Betreiber dieser Plätze. Am häufigsten darin beanstandet: Die Abstände zwischen den Wohnwagen seien zu gering, ein ausreichender Brandschutz sei nicht vorhanden. Im Falle eines Feuers könnten die Flammen schnell auf andere Wohnwagen übergreifen – so geschehen im Juni 2022 beim Großbrand auf dem Campingplatz „Seebrücke“ an der Stormbrucher Brücke am Diemelsee. Damals wurde ein Mann schwer verletzt, nachdem eine Gasflasche explodiert war. Sieben Wohnwagen wurden zerstört (siehe Hintergrund).

„Wir weisen die betroffenen Camper und Campingplatzbetreiber in den Briefen jetzt darauf hin, dass – sollten die Abstände nicht hergestellt werden – zeitnah eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werde. Das kann unterschiedliche Bereiche betreffen, aber auch den gesamten Platz – je nachdem, wie sich die Parzellen für Dauercamper verteilen“, sagt Björn Schröder vom Fachdienst Bauen. Niemand wolle den Menschen das Campen verbieten. Doch der Landkreis stehe in der Verpflichtung, für die Sicherheit zu sorgen.

In einigen der Briefe weist der Kreis zudem darauf hin, dass – je nach Art der Wohnwagen-Ausgestaltung – dafür nach Hessischer Bauordnung keine Genehmigung vorliege. Heißt im Klartext: Wohnwagen, die in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten durch ausgebaute Vorzelte, Zäune oder Anbauten stark an Fläche gewonnen haben oder die dauerhaft genutzt werden, sind nicht mehr zulässig.

Bei diesem Punkt zeigt sich der Kreis entgegenkommend. „Wenn noch erkennbar ist, dass es sich um einen Wohnwagen handelt, sollte dieser auch bei Einhaltung der Abstände zum Brandschutz stehen bleiben dürfen“, sagt Karl-Friedrich Frese. Dafür müsse es aber auf jedem Campingplatz eine neue Verordnung geben – hier wolle der Kreis eng mit den Campingplatzbetreibern zusammenarbeiten.

Unsere Zeitung sprach auch mit einem betroffenen Camper, mit dem Diemelseer Bürgermeister Volker Becker und mit Campingplatz-Betreibern. All das und einen Kommentar lesen Sie in der gedruckten Ausgabe vom Samstag, 13. Mai

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