Drogenplantage im Keller: 52-Jähriger am Amtsgericht verurteilt
Waldeck-Frankenberg - Weil er Marihuana Zuhause aufzog, wurde ein 52-Jähriger aus dem Landkreis am Korbacher Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.
133 Marihuanapflanzen und 259 Stecklinge hatte der Mann Zuhause. Der Mann zeigte sich geständig, betonte aber, den Großteil der Drogen für sich selbst genutzt und nicht verkauft zu haben.
Im Keller seines Wohnhauses hatte der Mann eine Marihuanaplantage angelegt. Seit 2015 zog er die Pflanzen dort, berichtete der Anwalt des Beklagten. Er sei depressiv gewesen und habe unter Angstzuständen gelitten, sagte der 52-Jährige aus. „Ich konnte kaum einkaufen gehen.“ Das Rauchen von Marihuana und Cannabis habe seine Beschwerden gelindert. „Als es mir schlecht ging, habe ich locker zehn Gramm am Tag geraucht“, sagt er. Verkauft habe er den Stoff ausschließlich im „erweiterten Bekanntenkreis“.
Enormer Stromverbrauch
Insgesamt sechs Kilo Marihuana mit unterschiedlichen THC-Werten hatte die Polizei nach einer Durchsuchung Mitte April 2018 aus dem Haus geholt, hinzu kamen 13 Fläschchen Methadon, die nicht ihm gehört hätten, sagte der Mann. Aufmerksam geworden sei die Kripo nach einem anonymen Hinweis, sage eine Ermittlerin vor Gericht aus. Eine Anfrage beim Stromversorger zeigte dann, dass der Stromverbrauch für das Gebäude enorm war: Im Jahr 2017 waren es mehr als 16 .000 Kilowattstunden. Das lieferte der Kripo einen hinreichenden Verdacht, ein Beschluss zur Durchsuchung wurde beantragt und genehmigt. Ein Kripo-Beamter bestätigte, dass es „keine Hinweise auf regen Handel“ gegeben habe.
Weil der gelernte Schreiner, der im April einen 450-Euro-Job antritt, bisher nicht vorbestraft und zudem geständig war, verurteilte ihn das Schöffengericht zu 1,5 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, es ist damit rechtskräftig.
THC-Gehalt wird höher
Im Labor des Landeskriminalamts in Wiesbaden wurden sieben Proben der Drogen untersucht, die bei dem Angeklagten gefunden wurden. Dabei wurde auch der sogenannte THC-Gehalt herausgefunden, also die Stärke des Wirkstoffs. Bis hin zu zwölf Prozent seien gemessen worden. Die Kripo-Beamtin, die vor Gericht aussagte, betonte, dass der THC-Gehalt in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Je nach Pflanze kann der Wert bei über 20 Prozent liegen.