Grabsteine ohne Kinderarbeit: So geht der Kreis mit der Regelung um

Waldeck-Frankenberg – Städte und Gemeinden in Hessen können auf ihren Friedhöfen Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten.
Am 1. März ist die vom Landtag beschlossene Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in Kraft getreten. Dadurch können Friedhofsträger in ihren Satzungen festlegen, dass Grabsteine und Einfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Friedhofsordnung in Korbach geändert
Einige Kommunen haben bereits beschlossen, die Änderungen in ihrer Friedhofsordnung umzusetzen, etwa Korbach. Die Stadt Frankenberg und andere planen dies zunächst nicht, sondern setzen auf alternative Strategien. Hintergrund der Regelung ist, dass das Material für Grabsteine oft aus Asien kommt, wo es Kinderarbeit gibt. Dementsprechend gibt es bundesweit Debatten, solchen Importen einen Riegel vorzuschieben. In Hessen entschied sich der Landtag im August für eine entsprechende Regelung.
Demnach muss der Verkäufer – meist der Steinmetz – die Herkunft des Materials dokumentieren oder das Zertifikat einer Prüforganisation vorlegen. Eine weitere Nachweismöglichkeit ist eine schriftliche Erklärung des Verkäufers, dass ihm keine Anhaltspunkte für Kinderarbeit bekannt sind.
Allerdings muss er dann darlegen, warum die Vorlage eines anderen Nachweises für ihn unzumutbar ist. Grund für diesen Passus ist laut Ministerium, dass das Verbot in die Berufsfreiheit eingreife und daher verhältnismäßig sein müsse.
Gerold Eppler vom Museum für Sepulkralkultur in Kassel hält die Idee der Gesetzesänderung für richtig: „Die Arbeit in Steinbrüchen ist das Hauptproblem, dort werden Kinder eingesetzt.“ Allerdings gehe es dabei nicht nur um Grabmale, sondern auch um Naturstein für Garten und Küchenabdeckungen. Die hessische Regelung hält Eppler für ein „stumpfes Schwert“. Die Umsetzung sei schwierig, weil ein sicherer Nachweis der Unbedenklichkeit kaum möglich sei.