Die gute Lage habe fürs Jobcenter einen „positiven Effekt“ gehabt bei der Beratung und der Eingliederung von Arbeitssuchenden. „Das ist ein schöner Erfolg.“ Weniger Menschen seien auf Leistungen angewiesen und könnten ihr Leben wieder aus eigener Kraft bestreiten.
Gerade Frauen haben im vorigen Jahr von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt profitiert: Die Zahl der Leistungsbezieherinnen hat sich von 2361 im Januar auf 2040 im Dezember reduziert – ein Minus von 13,6 Prozent. Das sei hessenweit der beste Wert, berichtet Otto Richter.
Allerdings waren Frauen 2020 bei Ausbruch der Corona-Pandemie auch die größten Verlierer: Arbeitgeber hatten viele Teilzeit- und Minijobs gestrichen, in den „Lockdowns“ fiel die Kinderbetreuung zeitweise komplett weg – meist blieben die Mütter zu Hause. Sie hätten der Situation vielfach hilflos gegenüber gestanden, sagt Julia Rusch. Deshalb habe das Jobcenter gerade sie in den Fokus genommen.
Bei Treffen der Steuerungsgruppen sei es um eine bessere Unterstützung gegangen, auch die Vermittler hätten ihren Fokus auf Frauen gelegt, sagt Rusch – Richter spricht von einer „gendergerechten Beratung“. Dabei gehe es darum, Benachteiligungen abzubauen und Chancen für die Zukunft zu eröffnen. Die Anstrengungen wirkten sich aus, betont Richter: „Wir haben bei den Leistungsbeziehern fast einen Gleichstand von Männern und Frauen.“
Auch viele „Langzeitbezieher“ von Leistungen hätten nach mehr als 21 Monaten im Bezug wieder Arbeit gefunden: Ihre Zahl sei um 8,2 Prozent gesunken – auch das sei landesweit der Spitzenwert.
Insgesamt habe sich die Eingliederungsquote von 25,1 Prozent im Januar auf 29 Prozent im Dezember verbessert, berichtete Richter. Bei den Männern sei sie von 32,9 Prozent auf 38,2 Prozent gestiegen, bei den Frauen von 17,6 auf 20,2 Prozent – dabei sei zu berücksichtigen, dass sich ein großer Teil der Frauen in der Elternzeit befinde, derzeit hätten 346 Mütter keine sichergestellte Betreuung für ihre Kinder.
Der Erfolg sei ohne erfahrene und motivierte Mitarbeiter nicht möglich. Bewährt habe sich zudem der Einsatz der „Joblotsen“, die seit anderthalb Jahren eng mit Arbeitgebern zusammenarbeiten und gerade motivierte Jobsuchende vermitteln.
Allerdings habe Corona auch im vorigen Jahr die Arbeit geprägt, sagte Richter, Bis zum 30. Juni sei der Zugang zum Jobcenter eingeschränkt gewesen. Der persönliche Kontakt zu den Kunden sei aber gerade für die Vermittler wichtig, nicht alles lasse sich telefonisch klären.
Auf das Jobcenter komme eine „zusätzliche Herausforderung“ zu, berichtet Otto Richter: Ab dem 1. Juni erhalten alle registrierten Flüchtlinge aus der Ukraine die Grundsicherung. Darauf bereiteten sich die Mitarbeiter derzeit vor. Vorteil der Umstellung sei, dass alle Leistungen aus einer Hand kämen, ob Geld für Wohnung und Lebensunterhalt oder die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
„Wir können das selber steuern“, betont Richter, „wir nehmen die Erfahrungen mit der ersten Flüchtlingswelle 2015/16 mit,“ außerdem kämen viele Frauen mit Kindern – diese Gruppe habe ja schon 2021 im Fokus der Beratung gestanden. „Wir sind vorbereitet.“
Damit die Umstellung von Leistungen für Asylbewerber zur Grundsicherung ohne Brüche ablaufe, gebe es enge Gespräche mit dem Kreis, berichtet Richter. Außerdem gingen Mitarbeiter bereits in die Sammelunterkünfte, um dort zu informieren.
Wichtig sei, dass es „nahtlos“ weiter Leistungen gebe, betont Julia Rusch. Sie versichert: „Die Menschen bleiben nicht ohne Geld.“ Sie könnten schon jetzt Anträge stellen – ab besten gleich digital.
Viele Ukrainer sind bei Verwandten oder Freunden untergekommen, ein Netz aus ehrenamtlichen Helfern und Betreuern unterstützt sie – auch bei Anträgen. Otto Richter ruft auch alle Helfer auf, Anträge auf Grundsicherung für die Flüchtlinge möglichst digital zu stellen. „Das geht schneller und ist einfacher.“ Bei Fragen seien die Mitarbeiter erreichbar. Ihnen erleichtere der digitale Wege die Arbeit, Bescheide kämen schneller.
Derzeit lebten rund 1900 Ukrainer im Kreis, berichtet Richter. Er rechne mit rund 1200 Leistungsberechtigten zwischen 15 und 65 Jahren, hinzu kommen noch die Kinder unter 15 Jahren. Senioren über 65 Jahren erhalten vom Kreis eine Altersgrundsicherung.