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Lübcke-Prozess: Geständnis im Video veröffentlicht - Richter spricht von Peinlichkeit

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Von: Ulrike Pflüger-Scherb

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Am zehnten Verhandlungstag um den Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke ging es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auch um die umstrittene Verbreitung eines Videos.

Kassel/Frankfurt – „Das war keine journalistische Heldentat“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel, nachdem am Donnerstagnachmittag im Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Youtube-Video gezeigt worden war, das Teile der Vernehmungen von Stephan Ernst zum Inhalt hat.

Das sei vielmehr eine Befriedung von Voyeurismus auf Regenbogenpresseniveau, „eine journalistische Peinlichkeit“, kommentierte der Vorsitzende Richter. Und fügte hinzu, dass dies seine persönliche Meinung sei.

Kritisierte die Veröffentlichung eines Videos von der Vernehmung von Stephan Ernst: Thomas Sagebiel, der Vorsitzende Richter im Prozess um den Mord an Walter Lübcke.
Kritisierte die Veröffentlichung eines Videos von der Vernehmung von Stephan Ernst: Thomas Sagebiel, der Vorsitzende Richter im Prozess um den Mord an Walter Lübcke. © Thomas Kienzle/afp-Pool/dpa

Das 25-minütige Video, das auf Veranlassung von Mustafa Kaplan, dem Verteidiger von Stephan Ernst, im Gerichtssaal vorgeführt worden war, war von STRG_F, einem Jugendangebot von ARD und ZDF, bei Youtube veröffentlicht worden. Die Vernehmungen von Ernst waren den Journalisten zugespielt worden.

Lübcke-Prozess: Anwalt von Stephan Ernst mit scharfer Kritik zur Video-Veröffentlichung

Kaplan hatte bereits kürzlich die Veröffentlichung scharf kritisiert. Mit diesem Video, das wohl nie wieder aus dem Internet verschwindet, werde sein Mandant bis zum Lebensende an den Pranger gestellt.

Vor diesem Hintergrund stellte Kaplan auch einen Fragenkatalog an Oberstaatsanwalt Dieter Killmer als Vertreter der Bundesanwaltschaft. Kaplan hat wohl Informationen erlangt, dass Aktenbestandteile aus dem Verfahren gegen Stephan Ernst und den Mitangeklagten Markus H. aus Versehen von der Bundesanwaltschaft an verschiedene Verteidiger in einem anderen Verfahren elektronisch übermittelt worden sind.

Kaplan will nun wissen, wie es dazu kommen konnte, wann und wem dies bei der Bundesanwaltschaft aufgefallen ist und ob dies bereits Konsequenzen zur Folge gehabt habe. Zudem will er wissen, ob Killmer ausschließen könne, dass diese Verteidiger die Vernehmungsvideos von Ernst an Journalisten weitergegeben haben. Killmer kündigte an, die Fragen zu beantworten.

Auch Björn Clemens, der Verteidiger von Markus H., machte erneut deutlich, wie bedenklich er die Veröffentlichung dieser Videos findet. Das habe „verfahrensgefährdendes Potenzial“, weil Zeugen, die noch nicht gehört worden sind, davon beeinflusst werden könnten.

Lübcke-Prozess: Wurde Stephan Ernst von seinem Komplizen radikalisiert?

Die Fragen, die Clemens und Nicole Schneiders, die zweite Verteidigerin von Markus H., an Stephan Ernst gestern hatten, wurden von diesem nicht beantwortet. Ernst hatte in seinem dritten Geständnis behauptet, dass er von Markus H. radikalisiert worden sei und dieser die Idee gehabt habe, dass Lübcke erschossen werden soll. Vor diesem Hintergrund wollte Clemens zum Beispiel wissen, warum Ernst zu H. nicht gesagt habe, dass er den Regierungspräsidenten doch selbst erschießen soll.

Lübcke-Prozess: Sohn von Walter Lübcke erneut im Zeugenstand

Auf Wunsch von Oberstaatsanwalt Killmer war Jan-Hendrik Lübcke, der jüngere Sohn des ermordeten Regierungspräsidenten, am Vormittag erneut in den Zeugenstand gerufen worden. Der 30-Jährige sollte erklären, wie die Lichtverhältnisse in der Tatnacht auf der Terrasse und davor waren.

Wurde noch einmal in den Zeugenstand berufen: Jan-Hendrik Lübcke.
Wurde noch einmal in den Zeugenstand berufen: Jan-Hendrik Lübcke. © Thomas Kienzle/afp-Pool/dpa

Jan-Hendrik Lübcke hatte bei seiner ersten Vernehmung vor zwei Wochen erklärt, dass er damals wegen der Kirmes zwei Baustrahler an dem Balkon im ersten Stockwerk angebracht hatte, um das Grundstück auszuleuchten. Das sollte verhindern, dass Kirmesbesucher in den Garten der Lübckes urinieren oder dort Flaschen hinterlassen.

Lübcke-Prozess: Angeklagter Stephan Ernst - „weil ich schießen wollte“

Im Licht dieser Scheinwerfer habe Walter Lübcke dann wohl auch Markus H. gesehen, der als Erstes auf der Terrasse angekommen sei, sagte der Angeklagte Ernst auf die weiteren Fragen von Killmer. Lübcke habe ihn und H. anschauen können. Der Oberstaatsanwalt wollte erneut wissen, warum die beiden Männer keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hätten, um nicht erkannt zu werden. „Weil ich schießen wollte“, so Ernst. Zuvor hatte er auch gesagt, dass er sich nicht hundertprozentig sicher gewesen wäre, dass er das auch schaffe.

Sein Verteidiger Mustafa Kaplan wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ernst diese Fragen bereits zuvor beantwortet habe. Der Vorsitzende Richter sagte:. „Herr Kaplan, hier geht es um etwas. Wir müssen genau sein.“ Nach Angaben von Stephan Ernst hatte sein früherer Kumpel Markus H. nicht nur Interesse an Waffen, sondern auch an Drogen. Beide seien zusammen nach Tschechien gefahren, weil H. sich selbstständig machen wollte, um mit Waffen und Crystal Meth handeln zu können. Dafür habe H. in der Nähe von Prag Lieferanten gesucht. (Ulrike Pflüger-Scherb)

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