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Zu kleine Boxen, falsche Pflege, widerrechtlich getötet: Verstöße gegen Tierschutzgesetz im Kreis

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Ausreichend Platz und saubere Ställe gehören zu den Vorschriften einer korrekten Tierhaltung. © dpa Bildfunk

Waldeck-Frankenberg – Dem RP in Kassel wurden 2018 111 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Nordhessen gemeldet.  Im Landkreis gab es 24 Ordnungswidrigkeiten und drei Straftaten.

Das geht aus einer Bilanz hervor, die das RP jetzt erstmals veröffentlicht hat.

Von den insgesamt 111 Fällen in Nordhessen wurden zehn als Straftaten gewertet, die vor Amtsgerichten verhandelt werden oder wurden. In Waldeck-Frankenberg ging es in den Fällen mit Straftatbestand einmal um Sauen, die in „viel zu kleinen“ Boxen gehalten wurden, um einen Waschbären, der widerrechtlich in einer Lebendfalle gefangen und getötet wurde und um ein durch ein Mähwerk lebensgefährlich verletztes Rehkitz, um das sich der Verursacher nicht kümmerte. Zwei dieser Fälle, die im Frankenberger Raum registriert wurden, liegen derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft in Marburg.

2016 und 2017 keine Straftaten

Bei den 24 Ordnungswidrigkeiten, die 2018 in Waldeck-Frankenberg festgestellt wurden, ging es sieben Mal um Tiere, die ohne Witterungsschutz im Freien stehen mussten, sechs Mal um versäumte oder falsche Klauenpflege bei Schweinen oder Rindern und in fünf Fällen wurde eine Enthornung von Rindern zum falschen Zeitpunkt ausgeführt oder ohne Betäubung.

Bei den Ordnungswidrigkeiten sticht vor allem ein Fall aus dem Landkreis heraus: Demnach wurde einem Rind eine „zwingend erforderliche“ tierärztliche Behandlung verwehrt, zudem standen die Tiere mehrere Zentimeter tief in den eigenen Fäkalien, „angebundene Jungrinder waren kotverschmiert und hatten keine trockene Liegefläche“. Im Oktober wurde der Halter zur Zahlung eines Bußgeldes über 1200 Euro verurteilt.

In den Vorjahren wurden in Waldeck-Frankenberg je zwischen 14 und 22 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, Straftaten gab es 2017 und 2016 nicht.

Bußgelder bis zu 1300 Euro

Für die festgestellten Ordnungswidrigkeiten im Landkreis wurden Bußgelder verhangen zwischen mindestens 75 Euro (für Tierhaltung im Freien ohne Witterungsschutz) über 300 Euro (hochträchtiges Rind abgegeben/übernommen) bis hin zu 1300 Euro für das Enthornen von Kälbern nach der sechsten Lebenswoche ohne Betäubung. Lediglich zwei Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Zusammengestellt werden die Zahlen in den Veterinärämtern der Landkreise, die ihre Bilanzen wiederum an das RP in Kassel weitergeben.

Ein Auszug aus den Verstößen im Landkreis und den festgesetzten Strafen

- In sieben Fällen wurden Halter verurteilt, weil sie Schafe, Pferde, Kühe oder Rinder ohne Witterungsschutz auf Weiden hielten. Die Bußgelder lagen in diesen Fällen zwischen 75 und 150 Euro.

- Widerrechtlich wurde ein Waschbär in einer Lebendfalle gefangen, der darin zunächst von einer Eisenstange durchbohrt und anschließend getötet wurde. Weil er dem Tier erhebliche Schmerzen zugefügt hatte, es ohne vernünftigen Grund tötete und wegen Jagdwilderei wurde der Verursacher angezeigt. Der Fall liegt noch bei der Staatsanwaltschaft Marburg.

- Mit dem Mähwerk eines Schleppers wurde ein Rehkitz lebensgefährlich verletzt. Der Verursacher kümmerte sich nicht um das Tier, ihm wurden deshalb ohne Grund erhebliche Schmerzen zugefügt. Auch dieser Fall ist noch anhängig bei der Staatsanwaltschaft Marburg.

- Über Jahre hinweg hatte ein Halter Sauen in Kastenständen fixiert, die 209 Zentimeter lang und 60 Zentimeter breit und zu klein für die Tiere waren. Das hatte bei mehreren Sauen zu Verhaltensstörungen gesorgt. Der Halter wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.

- Weil Rassekatzen ohne Erlaubnis gewerbsmäßig gehalten, gezüchtet und gehandelt wurden, wurde der Halter zunächst zu einem Bußgeld von 1050 Euro verurteilt. Der Satz wurde später auf 300 Euro gesenkt.

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