Gelbes Kennzeichen: Wie lange man es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darf
Zulassungsstellen geben auch gelbe Nummernschilder aus – sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Im Gegensatz zu roten Nummernschildern sind sie für Privatpersonen gedacht.
Jedes Auto braucht ein Kennzeichen – zumindest, wenn man damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte. Der ein oder andere legt großen Wert auf ein Wunschkennzeichen, das für eine kleine Gebühr erhältlich ist – wobei nicht jede Buchstabenkombination auf dem Nummernschild erlaubt ist. Für Oldtimer-Fahrer gibt es die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu beantragen, Elektromobile haben ein E-Kennzeichen. Es werden aber beispielsweise auch grüne Kennzeichen ausgegeben, für Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge tragen. Und dann gibt es gelbe Kennzeichen. Für welchen Fall sind diese gedacht?
Gelbes Kennzeichen: So lange darf man es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen
Bei den gelben Nummernschildern handelt es sich um Kurzzeitkennzeichen. Sie ermöglichen für Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Autos – und zwar für Privatpersonen. Rote Kennzeichen erfüllen einen ähnlichen Zweck, sind aber in erster Linie für Hersteller, Händler oder Sachverständige für die betriebliche Verwendung gedacht.
Gelbes Kennzeichen: Zu den Kosten für die Nummernschilder kommt die Verwaltungsgebühr
Beantragt werden Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle. Laut ADAC belaufen sich die Kosten für die Nummernschilder auf etwa 25 Euro, dazu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von rund 13 Euro. Außerdem kommen die Kosten für die Versicherung hinzu, die davon abhängen, ob das Fahrzeug nur haftpflichtversichert wird oder Teil- beziehungsweise Vollkasko. Dem Automobilklub zufolge, bieten manche Versicherungen auch an, den Betrag zu verrechnen, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens der Wagen bei ihnen versichert wird.

Gelbes Kennzeichen: Auch ohne HU darf man bis zur nächsten Untersuchungsstelle fahren
Mit einem gelben Kennzeichen darf man ein Fahrzeug auch ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bewegen – allerdings nur bis zur nächsten Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks. Die fehlende HU und die Beschränkung der Fahrt wird im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
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Gelbes Kennzeichen: Ablauftag des Nummernschildes findet sich auf der rechten Seite
Ab dem Tag der Zulassung ist ein Kurzzeitkennzeichen fünf Tage gültig. Der Ablauftag steht auf der rechten (gelben) Seite des Nummernschilds. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Kennzeichen besteht das gelbe Kennzeichen – abgesehen von der Ortskennung (mit der viele ihre Scherze treiben) – nur aus Zahlen. Bei einem 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen beginnt die Ziffernfolge immer mit 03 oder 04, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erklärt.
Gelbes Kennzeichen: Welche Unterlagen man für die Beantragung braucht
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sollte man laut Allianz Direct unter anderem folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
- Nachweis der letzten gültigen HU
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Je nach Fahrzeug können aber auch noch weitere Bescheinigungen beziehungsweise Gutachten nötig sein – deshalb sollte man sich vorab bei der Zulassungsstelle informieren, was wirklich nötig ist. Oft finden sich die Informationen bereits auf der Website der Behörde. Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, muss man es übrigens nicht zurückbringen, sondern kann es einfach entsorgen.