Rotes Kennzeichen: Welche Bedeutung haben die Zahlenkombinationen auf dem Nummernschild?
Auch wenn ein rotes Kennzeichen oft als „Händlerkennzeichen“ bezeichnet wird, kann es nicht nur von Autoverkäufern beantragt werden. Auch für Oldtimerbesitzer kann es eine Option sein.
Ohne Kennzeichen darf kein Pkw auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Während den einen relativ egal ist, was darauf zu lesen ist, legen andere Autobesitzer großen Wert auf ein sogenanntes Wunschkennzeichen. Gegen eine kleine Gebühr bekommt man beispielsweise seine Initialen und sein Geburtsjahr geprägt – vorausgesetzt, die Kombination ist im entsprechenden Landkreis noch nicht vergeben. Und ebenfalls vorausgesetzt, die Kombination verstößt nicht gegen die guten Sitten. Normalerweise sind Kennzeichen weiß, die Schrift darauf ist schwarz. Doch es gibt auch Ausnahmen: beispielsweise rote Kennzeichen.
Rotes Kennzeichen: Was die verschiedenen Zahlenkombinationen verraten
Neben der Schriftfarbe unterscheidet sich das rote Kennzeichen noch in einem anderen Punkt optisch von einem Standard-Kennzeichen: Abgesehen von der Ortskennung (manche Abkürzungen werden gerne verspottet) finden sich darauf nämlich keine Buchstaben. Wem das Kennzeichen zuzuordnen ist, lässt sich anhand der ersten beiden Ziffern ablesen. Die Zahlenfolge „06“ beispielsweise weist auf ein sogenanntes „Händlerkennzeichen“ hin.
Laut ADAC darf ein „Händlerkennzeichen“ nur für bestimmte Fahrten verwendet werden, dazu gehören beispielsweise Probefahrten für interessierte Kunden, Überführungsfahrten, Fahrten in die Werkstatt beziehungsweise Testfahrten nach einer Reparatur. Allerdings wird das 06er-Kennzeichen nicht nur an Autohändler vergeben – auch Werkstätten oder Hersteller können es bekommen.

Rotes Kennzeichen: Auch Sachverständige und Oldtimerbesitzer können es nutzen
Eine weitere Ziffernkombination ist „05“ – diese Kennzeichen gehen an Sachverständige, Prüfstellen und Überwachungsorganisationen, damit sie Prüfungsfahrten durchführen können. Die Zahlenfolge „07“ wird dagegen Besitzern von Oldtimern zugeordnet – damit können sie an entsprechenden Oldtimerveranstaltungen teilnehmen. Auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten in die Werkstatt zur Reparatur oder Wartung sind erlaubt. Wer mit seinem Oldtimer aber im ganz normalen Straßenverkehr unterwegs sein möchte, braucht ein H-Kennzeichen.
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Rotes Kennzeichen: Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft sind immer mitzuführen
Wichtig: Ein rotes Kennzeichen darf nicht an Privatpersonen verliehen werden, darauf weist die Allianz Direct Versicherung hin. Und es gibt weitere Auflagen: So ist in einem Auto mit rotem Kennzeichen ein sogenanntes „Fahrzeugscheinheft“ mitzuführen. Dieses erhält man in der Regel direkt bei der Zulassung. Darin müssen Angaben zu dem Fahrzeug eingetragen werden, das mit dem roten Kennzeichen genutzt wird. Und: Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Jede Fahrt muss dokumentiert werden und die entsprechenden Aufzeichnungen müssen ein Jahr lang aufbewahrt werden.
Rotes Kennzeichen: Inhaber muss „zuverlässig“ sein
Wer ein rotes Kennzeichen bekommen möchte, muss „zuverlässig“ sein, wie in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt ist. Laut ADAC darf der Antragsteller keine Vorstrafen oder Voreintragungen in Flensburg haben, die darauf schließen lassen, dass er seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Für die Beantragung ist eine Reihe von Unterlagen erforderlich, die sich jedoch regional unterscheiden können – deswegen sollte man sich zunächst mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
Die Kosten für ein rotes Kennzeichen sind unterschiedlich: Für die Zulassung werden in der Regel bis zu 200 Euro fällig. Das Kennzeichen selbst macht noch einmal 10 bis 20 Euro, die Kfz-Steuer beträgt 191,73 Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden – zusätzlich kann man aber natürlich auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.