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Elterngeld beantragen: Diese Formulare brauchen Sie – und worauf Sie achten müssen

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Von: Franziska Kaindl

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Ein Vater zieht ein Baby an.
Nach der Geburt des Kindes kann Elterngeld beantragt werden. © Janine Schmitz/Imago

Eltern können nach der Geburt Ihres Kindes das fehlende Einkommen mit Elterngeld ausgleichen. Wie und wo dieses zu beantragen ist, erfahren Sie hier.

Mit dem Elterngeld können sich Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes die finanzielle Unterstützung des Staates* sichern, um Ausfälle beim Erwerbseinkommen auszugleichen. Gut zu wissen: Das Elterngeld kann erst nach der Geburt des Nachwuchses beantragt werden. Neben dem Basiselterngeld gibt es zudem das ElterngeldPlus sowie den Partnerschaftsbonus, die miteinander kombinierbar sind.

Wo wird das Elterngeld beantragt?

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes beantragt. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen kann der Elterngeldantrag auch online über ElterngeldDigital ausgefüllt werden. Dort werden auch Fachbegriffe erklärt und häufig gestellte Fragen beantwortet. Aktuell muss der Antrag nach dem Ausfüllen aber noch ausgedruckt und in Papierform bei der zuständigen Elterngeldstelle versandt werden. Eine reine Online-Einreichung ist bisher unter anderem in Bayern, Hessen oder im Saarland möglich.

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Elterngeld beantragen: die Formulare der Bundesländer

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie das Antragsformular Ihres Bundeslandes benutzen. Das Formular kann aber auch direkt bei der Elterngeldstelle mitgenommen werden bzw. oft auch bei der Gemeinde oder bei Krankenkassen. Hier finden Sie die Unterlagen der jeweiligen Bundesländer:

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Welche zusätzlichen Nachweise braucht es für den Elterngeldantrag?

Je nach Bundesland und persönlichen Umständen müssen Eltern dem Elterngeldantrag zusätzliche Nachweise und Dokumente beifügen. Welche das sind, erfahren Sie meistens im Hauptantragsformular für Elterngeld Ihres Bundeslandes.

Im Regelfall sind folgende Dokumente gefragt:

Zusätzliche Nachweise für Arbeitnehmer:

Gegebenenfalls müssen von Eltern noch weitere Nachweise ausgefüllt und an die Elterngeldstelle geschickt werden. Lesen Sie die Fragen auf Ihrem Antrag daher genau durch. So müssen Selbstständige unter anderem eigene Erklärungen zu Ihren Arbeitszeiten oder einen Nachweis über die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung beifügen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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