Stiftung Warentest: Formaldehyd in Selbstbräuner – richtige Lagerung kann Krebsrisiko senken
Selbstbräuner tönen die Haut schnell ein paar Nuancen dunkler. Doch das Kosmetikprodukt kann bei falscher Lagerung krebserzeugend wirken. Stiftung Warentest warnt.
Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm der Wunsch nach braunen Beinen und einem dunklen Teint. Damit das gelingt, setzen viele nicht nur auf Sonne, sondern auch auf Selbstbräuner. Doch nicht nur das Auftragen der künstlichen Bräune* will gelernt sein, auch die richtige Lagerung des Produkts ist wichtig. Wird Selbstbräuner falsch aufbewahrt, kann das sogar gesundheitsgefährdend sein.
Warum Sie Selbstbräuner nicht zu lange aufbewahren sollten – Formaldehyd in künstlicher Bräune

Davor warnen auch die Krankenkasse Barmer und Stiftung Warentest. „Wird Selbstbräuner zu lange und falsch gelagert, kann das darin enthaltene DHA (Anm. d. Red.: Dihydroxyaceton) unter Umständen Formaldehyd abspalten – dieses gilt als wahrscheinlich krebserzeugend“, heißt es in einem Bericht von Stiftung Warentest aus dem Jahr 2021. „Darüber hinaus kann Formaldehyd starke Kontaktallergien auslösen“, informiert die Krankenkasse Barmer.
Formaldehyd ist ein sogenannter Gefahrstoff, „der unter Verdacht steht, Krebs auszulösen und das Erbgut zu verändern“, erklärt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der Krankenkasse Barmer. Darum ist es seit 2016 wie viele andere Wirkstoffe in Kosmetikprodukten verboten.
Das gilt jedoch nur, wenn Formaldehyd dem Produkt direkt beigefügt wird. „Bildet es sich wie im Falle der Selbstbräuner erst nach der Herstellung, greift das Gesetz nicht. Somit weiß der Verbraucher also gar nichts über die mögliche Gefahr“, so der Warnhinweis der Barmer.
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Stiftung Warentest: So sollten Sie Selbstbräuner lagern, um das Krebsrisiko zu senken
Aber wie sollte der Selbstbräuner gelagert werden, damit es nicht zu der „wahrscheinlich krebserzeugenden“ Abspaltung kommt? Am sichersten ist es, wenn Sie den Selbstbräuner dunkel, trocken und kühl lagern, so Stiftung Warentest. Außerdem sollte kein „alter Selbstbräuner“ aus dem Vorjahr verwendet werden.
„Brauchen Sie ihn rasch auf“, empfiehlt Stiftung Warentest daher. „Entsorgen Sie das Produkt bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder wenn es unangenehm riecht“, heißt es weiter. (jw) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.