1. WLZ
  2. Magazin
  3. Karriere

Vereinfachte Krankmeldung: Viele müssen die AU ab Januar nicht mehr beim Arbeitgeber vorlegen

Erstellt:

Von: Anne Hund

Kommentare

Die Papier-Version der AU für die eigenen Unterlagen kann zwar auch künftig noch hilfreich sein. Dem Arbeitgeber müssen zahlreiche Beschäftigte sie jedoch ab dem kommenden Jahr nicht mehr aushändigen.

Arbeitgeber müssen ab 2023 am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnehmen. Das bedeutet für zahlreiche Arbeitnehmer: Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie ihrem Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Blick auf die Neuerung.

Krankschreibung 2023: So funktioniert das neue eAU-Verfahren

Die eAu ist also die digitale Form des gelben Krankenscheins, den man bisher in dreifacher Ausfertigung erhalten hat, wie das Portal t3n.de erklärt – ein Exemplar für einen selbst, sowie jeweils eins für den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Was ändert sich künftig am Prozedere? Die eAU erstelle weiterhin der Arzt, der diese aber gleich ins System an die Krankenkasse weiterleite. „Von dort kann sich der Arbeitgeber digital alle benötigten Informationen besorgen, muss dies aber eben auch aktiv tun.“

Regionale Unterschiede bei Krankschreibungen in Bayern
Arbeitgeber sind ab 2023 verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. © Marijan Murat/dpa

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – was ändert sich bei der Krankmeldung?

Die Papier-Version der AU für die eigenen Unterlagen kann aber auch künftig noch hilfreich sein, wie die Techniker Krankenkasse auf ihrer Internetseite informiert. Denn was zumindest vorerst erhalten bleibe, sei die „ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel“.

Außerdem hätten Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Sprich, man geht – wie bisher auch – rechtzeitig zum Arzt und teilt dem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass man krank ist und wie lange man voraussichtlich in der Arbeit ausfällt. Erfahren Sie hier, was Sie bei einer Krankmeldung grundsätzlich beachten müssen.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Krankschreibung 2023: eAU-Verfahren gilt nicht für jeden

Das neue Verfahren findet nicht überall Anwendung: Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeuten sind laut dpa an dem neuen eAU-Verfahren noch nicht beteiligt. Außerdem fehle es derzeit noch an einer gesetzlichen Regelung, um auch für Privatversicherte ein entsprechendes Angebot umzusetzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für privat Krankenversicherte in allen nicht-gesetzlichen Kassen „das alte Procedere“ bestehen bleibt, wie t3n.de erklärt.

Auch interessant

Kommentare