Gepäcknachverfolgung
Praktische Lösung nun tabu: Lufthansa verbietet AirTags von Apple im Gepäck
Tracker wie AirTags von Apple helfen, verlorene Gegenstände wieder aufzuspüren – so wie Gepäck. Bei der Lufthansa ist das allerdings verboten.
Zahlreiche Flugausfälle und -verspätungen haben in diesem Jahr dafür gesorgt, dass sich an Flughäfen massenhaft verwaiste Koffer gestapelt haben. Für die Passagiere ist es dann oft schwierig, nachzuvollziehen, wohin das Gepäck nun verschwunden ist. In Irland kaufte sich ein Fluggast sogar ein weiteres Flugticket, um am Gepäckband nach seinem Koffer zu suchen. Immer öfter nehmen Betroffene die Koffersuche selbst in die Hand – behilflich sind dabei Gepäck-Tracker wie die AirTags von Apple. Die Lufthansa verbietet allerdings die Nutzung der Gadgets.
AirTags im Aufgabegepäck verboten? Lufthansa weist auf Gefahrgut-Bestimmungen hin
Bei den AirTags handelt es sich im Prinzip um kleine Ortungsgeräte, so groß wie eine Zwei-Euro-Münze, die an Wertsachen angebracht werden können. Mithilfe einer App lassen sich die Gegenstände wieder auffinden, wenn sie verloren gegangen sind oder gestohlen wurden. Laut Lufthansa müssen die AirTags im Aufgabegepäck allerdings deaktiviert werden – genauso wie Smartphones oder Laptops: „Gepäck-Tracker gehören in die Kategorie der Portable Electronic Devices und unterliegen damit den von der International Civil Aviation Organisation erlassenen Gefahrgut-Bestimmungen für die Beförderung in Flugzeugen“, sagte eine Sprecherin der Airline laut Watson. Durch das Entfernen der Batterie des Gepäck-Trackers verlieren die Gadgets allerdings ihre Funktion, was sie für die Gepäcknachverfolgung wiederum nutzlos macht.
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Besteht wirklich ein Verbot für AirTags?
Hundertprozentig geregelt scheint die Handhabe von AirTags im Aufgabegepäck noch nicht. Nachfragen bei verschiedenen Flughäfen durch Watson hätten ergeben, dass es kein wirkliches Verbot der Gadgets gäbe. „Vonseiten des Flughafens gibt es bei diesen Geräten keine Einschränkungen – allerdings könnten Fluggesellschaften Regelungen vorschreiben“, sagte demnach ein Sprecher des Münchner Flughafens. Auch eine Sprecherin des Berliner Flughafens bestätigt, dass es eine Sache der Airlines ist, was an Bord einer Maschine erlaubt ist: „Das Aufgabegepäck der Passagiere wird vor dem Verladen ins Flugzeug in einem mehrstufigen Verfahren zu 100 Prozent kontrolliert. Dafür ist die Bundespolizei zuständig.“ Abgesehen von der Lufthansa würden laut Watson aber die allermeisten Airlines keine Vorschriften zu den AirTags machen. Bei vielen Fluggesellschaften seien die AirTags aufgrund der kleinen Knopfbatterien sogar ausdrücklich erlaubt. Auch eine offizielle Vorgabe von der International Air Transport Association (IATA) bestehe laut Recherchen nicht.
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Ganz korrekt scheint das aber nicht zu sein: Das Portal Golem weist auf die Tabelle 2.3A der Gefahrgutvorschriften der IATA hin. Im Abschnitt „Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED)“ heißt es, dass Geräte im aufgegebenen Gepäck „komplett ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein“ müssen.
Rubriklistenbild: © Nicolas Economou/Imago