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Flugausfälle: Ist Winter "höhere Gewalt"?

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Flugzeug enteisen
Ein Flugzeug von Air Berlin wird am Flughafen in Düsseldorf enteist (Archivbild). © dpa

Bei ausgefallenen Flügen haben Reisende auch bei Schnee und Eis unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

“Entscheidend ist, ob der Flugausfall durch sogenannte höhere Gewalt verursacht wurde“, erklärt Paul Degott, Anwalt für Reiserecht. Höhere Gewalt sei durch die Rechtsprechung klar als ein “plötzliches, unerwartetes Ereignis“ definiert.

Mit einem Wintereinbruch müssten Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften aber rechnen, so der Fachanwalt aus Hannover.

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An mehreren Flughäfen in Deutschland gibt es Engpässe bei der Versorgung mit Enteisungsmitteln. Einzelne Fluggesellschaften haben deshalb mehrere Flüge aus Berlin-Schönefeld gestrichen. “Solche Organisationsmängel sind ganz klar kein Fall von höherer Gewalt“, sagte Degott. Den Beweis für höhere Gewalt müsse die Fluggesellschaft erbringen.

Betroffene müssten bei Verzögerungen im Flugverkehr immer mit ihrem Vertragspartner verhandeln, also entweder dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.

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 “Lassen sie sich nicht einfach den Ticketpreis zurückerstatten“, empfahl Degott. Das entlässt den Vertragspartner aus seinen Pflichten.“ Denn auch bei Ausfällen durch höhere Gewalt sei die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich um eine Ersatzbeförderung oder bei Bedarf um eine Unterbringung der Passagiere zu kümmern, die vom Flughafen nicht weiterkommen.

dpa

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