Zur Vorbereitung der Verhandlungen und Deutlichmachung der eindeutigen Sachlage erstellte das Team von Flug-verspaetet.de eine detaillierte Timeline mit allen Ereignissen rund um die Ryanair-Streiks im Jahr 2018. In mehreren Verhandlungsrunden mit der Airline verlangten mehrere europäische Gewerkschaften verbesserte Arbeitsbedingungen für Ryanair Piloten, sowie das Kabinenpersonal der Airline. Ryanair machte bereits frühzeitig deutlich, dass sie diesen Forderungen der Piloten nicht nachkommen wollen. Der Unmut unter der Ryanair-Besatzung wurde bereits ein Jahr zuvor groß, als mehreren Medienberichten zufolge 700 irische Piloten Ryanair verließen und sich über das zunehmend toxische Arbeitsumfeld beschwerten.
“Die Piloten der Fluggesellschaften verlangten eigentlich nur, was in der Luftverkehrsindustrie und jeder anderen Branche bereits lang Standard war. Anstelle der Nutzung missbrauchender Taktiken, welche Mitarbeiter von Ryanair als Mobbing, missbräuchliche Disziplinarmaßnahmen sowie psychische Konditionierung beschreiben, sollte Ryanair sich an gängige Standards regional konkurrierender Fluggesellschaften anpassen und den Piloten sollte professioneller, rechtlicher Beistand bei den Verhandlungen sämtlicher Verträge zur Seite stehen”, so van Bokhoven. Im Gegenzug boten die Piloten von Ryanair sogar an, einen Teil ihrer Urlaubstage aufzugeben, um die bestehenden Probleme bei der Fluggesellschaft zu beseitigen. Besonders ins Auge stechen die Forderungen des Kabinenpersonals. Diese wünschten sich nicht mehr als einen fairen, existenzsichernden Lohn, sowie Arbeitsverträge auf der Basis lokal geltenden Rechts statt irischen Rechts von Ryanair.
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Die Forderungen seien jedoch bei Ryanair auf taube Ohren gestoßen, welche nach Angaben des Gewerkschaft Vereinigung Cockpit auch nach mehr als neun Monaten Verhandlungen kein verbessertes Angebot machte. Die Airline begründete dies damit, dass alle Arbeitsverträge nach irischem Recht verhandelt und geschlossen werden. Ein besonderer Streitpunkt, da sich vor allem die Piloten der Airline für lokal geltende Verträge aussprachen. In einem Statement im September 2018 musste dann schlussendlich die europäische Kommission eingreifen. Diese gab bekannt, dass nicht der Unternehmensstandort der Fluggesellschaft, sondern die Adresse des jeweiligen Arbeitnehmers das anwendbare Recht für die Verträge bestimmt. EU-Kommissarin Marianne Thyssen verdeutlichte erneut, dass Arbeitnehmer nicht für ihr geltendes Recht kämpfen müssten und appellierte an Ryanair, dass mit großem Erfolg auch große Verantwortung kommt. (sca) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.
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