Bunte Wände in Mietwohnung dürfen nicht verboten werden
Berlin (dpa/tmn) - Ob lila, gelb oder rot - viele mögen einen Einrichtungsstil mit kräftigen Farben. Und auch die Wände sollen dann häufig nicht blass erscheinen. Mieter, die gern zu Pinsel und Farbtopf greifen, machen nichts Verbotenes.