Wespen unter Artenschutz: Töten kann bis zu 65.000 Euro kosten
Wespen im Garten können manchmal ziemlich lästig sein. Aber: Das Töten der Insekten ist verboten. Ein Verstoß kann Sie schlimmstenfalls 65.000 Euro kosten.
Gerade im Frühjahr und den Sommermonaten verbringen viele Menschen ihre Zeit wieder gerne im Garten. Nur blöd, wenn es da nur so von Wespen wimmelt. Die herumschwirrenden Insekten stürzen sich gerne auf süße Mahlzeiten und machen einem damit den Appetit zunichte. Allerdings ist es auch nicht hilfreich, mit den Armen herumzuwedeln – dadurch werden die Tiere nur aggressiv. Doch auch das Fangen oder Töten der Wespen ist nicht erlaubt.
Wespen stehen unter Artenschutz – Töten verboten
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Wespen geschützt, wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) informiert – „als wild lebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden“, heißt es. Dazu gehört auch, dass die Nester nicht zerstört werden dürfen. Bestimmte Arte wie die Hornisse stehen laut dem Umweltbundesamt sogar unter besonderem Schutz. Geregelt wird das durch die Bundesnaturschutzverordnung (BArtSchV). Von den Verboten ist man nur befreit, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse daran besteht, die Wespen zu entfernen. Auch eine unzumutbare Belastung im Einzelfall kann eine Ausnahme darstellen.

Wer Wespen fängt, verletzt oder tötet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, ob es sich um eine besonders geschützte Wespenart gehandelt hat und in welchem Bundesland Sie sich befinden. Am höchsten fällt das Bußgeld in Brandenburg aus: Hier werden bis zu 65.000 Euro für einen Verstoß an besonders geschützten Arten fällig. In den meisten anderen Bundesländern wie Bayern, Hessen oder Niedersachsen liegt die Strafe bei 50.000 Euro.
Wie bereits erwähnt, ist auch das Fangen von Wespen mit einem Bußgeld behaftet. In Baumärkten und Fachgeschäften dürfen zwar Wespenfallen vertrieben werden – selbst elektrische –, doch eine Privatnutzung ist gesetzlich untersagt, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schreibt. Allein für den gewerblichen Gebrauch, zum Beispiel in Bäckereien oder Restaurants, sei die Nutzung erlaubt.
Auf welche Weise kann man Wespen loswerden?
In der Realität sind Wespen gar nicht so gefährlich, wie viele denken – das findet die NABU-Expertin Melanie von Orlow: „Die Tatsache, dass nur wenige Menschen mit der Lebensweise von Wespen oder Hornissen vertraut sind, hat zur Bildung von Mythen und Vorurteilen beigetragen.“ Trotzdem gibt es genügend Menschen, die Wespen am liebsten so weit wie möglich von sich fernhalten wollen. Um den Tieren also keinen Anlaufpunkt zu bieten, können Sie ein paar Tipps des NABU beherzigen:
- Decken Sie süße und fleischhaltige Lebensmittel ab.
- Trinken Sie süße Getränke aus dem Strohhalm – insbesondere bei Dosen.
- Sammeln und ernten Sie Obst möglichst früh, damit Wespen nicht von Fallobst angezogen werden.
- Vertreiben Sie Blattläuse – sie sind eine beliebte Speise bei Wespen.
- Nutzen Sie Fliegengitter mit einer Maschenweite unter drei Millimeter an.
Wer sich von einem Wespennest bedroht fühlt, darf diese laut Naturschutzbund nicht einfach entfernen. Störende Nester können zum Beispiel durch einen Fliegendraht abgesichert werden. Wenn eine Umsiedlung aber unbedingt nötig wird, sollte ein Experte zurate gezogen werden, der dafür autorisiert ist.