Kontaktlose Zustellung in Corona-Zeiten: Dürfen DHL, Hermes und Co. mein Paket einfach abstellen?
In Corona-Zeiten stellen Paketdienste wie DHL, Hermes oder DPD die Lieferungen so kontaktlos wie möglich zu. Aber wo sind die Grenzen gesetzt?
Aufgrund der Corona-Krise haben sich auch bei Paketdiensten wie DHL, Hermes oder DPD einige Abläufe geändert. Um die kontaktlose Zustellung* zu ermöglichen, werden zum Beispiel auf Unterschriften des Empfängers verzichtet – stattdessen soll der Paketbote selbst in Anwesenheit des Kunden unterzeichnen. Außerdem soll Abstand gehalten werden. Aber wo liegen die Grenzen? Darf der Paketbote meine Lieferung einfach abstellen? Was, wenn er nicht einmal klingelt?
Kontaktlose Lieferung in Corona-Zeiten: Darf der Paketbote meine Lieferung einfach abstellen?
Hin und wieder kommt es vor, dass ein Paketbote aus Zeitmangel die Lieferung einfach irgendwo abstellt und einen Benachrichtigungszettel hinterlässt. Dem Empfänger bleibt dann nichts oft anderes übrig, als sein Paket zu suchen und zu hoffen, dass es in der Zwischenzeit nicht abhandengekommen ist. Gerade die Corona-Zeit begünstigt eine solche Zustellung, da Paketboten nun auch selbst unterschreiben und somit die Zustellung bestätigen können – im Notfall auch ohne das Beisein des Empfängers.

„Ohne Abstellgenehmigung ist es nach unserer Auffassung jedoch nicht zulässig, ein Paket einfach im Hausflur abzustellen. Dann haftet bei Verlust oder Beschädigung weiterhin das Transportunternehmen“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Bei Paketen handle es sich immer noch um eine versicherte Versandform – auch während der Corona-Pandemie müsse die heile Zustellung sichergestellt sein.
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Paketzustellung von DHL, Hermes und Co. in Corona-Zeiten: Was, wenn der Bote nicht klingelt?
Oft genug kommt es auch dazu, dass der Paketbote bei der Zustellung nicht einmal klingelt. Hier sollten Kunden sich konsequent beschweren, wie Husemann rät. „Denn nur, wenn der Dienstleister das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter kennt, kann er versuchen, dies abzustellen.“ Sollte dies trotzdem nicht zu einer Besserung führen, könnten sich Verbraucher immer noch an die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde wenden. *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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