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Energie-Preise und Inflation steigen: Können Vermieter jetzt die Miete erhöhen?

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Von: Andrea Stettner

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Die Gas- und Ölpreise steigen rasant an. Viele Mieter befürchten deshalb eine kräftige Mieterhöhung. Aber ist das aufgrund der Inflation überhaupt möglich?

Schon vor der Ukraine-Krise stieg der Gaspreis in Deutschland kräftig an. Der Konflikt in Osteuropa macht sich auch an den heimischen Zapfsäulen bemerkbar. Wegen der deutlich gestiegenen Gas- und Ölpreise befürchten jetzt viele Menschen in Deutschland, dass nicht nur ihre Nebenkostenabrechnung kräftig ansteigt, sondern auch die Miete. Doch ist eine Mieterhöhung aufgrund von Inflation überhaupt möglich?

Mieterhöhung wegen steigender Preise? Das sagen Experten

„Die Mieten in Deutschland sind in der Regel inflationsfest. Eine rechtliche Basis für eine inflationsbegründete Mieterhöhung gibt es nicht“, beruhigt Volker Rastätter vom Münchner Mieterverein im Interview mit Focus.de. „Wenn die ortsübliche Miete aufgrund des Mietspiegels berechnet wird, dürfen Vermieter nicht zusätzlich einen Inflationszuschlag aufrechnen.“

Vermieter haben jedoch immer die Möglichkeit, die Miete auch ohne Begründung innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent zu erhöhen, und zwar bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In besonders angespannten Wohnlagen gilt eine Grenze von maximal 15 Prozent, informiert das Portal finanztip.de.

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Mietvertrag. Preisanstieg bei Öl und Gas – steigen jetzt auch die Mieten?
Preisanstieg bei Öl und Gas – steigen jetzt auch die Mieten? © Fleig / Eibner-Pressefoto / Imago

Steigende Miete bei Indexmietvertrag zu erwarten

Etwas anders gestaltet sich die Situation bei Indexmietverträgen. Bei dieser Art des Mietvertrags orientiert sich die Entwicklung der Nettokaltmiete am Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland – und nicht am ortsüblichen Mietspiegel. Steigen die Lebenshaltungskosten an, können die Vermieter also die Miete anpassen – wenn sie wollen sogar jährlich. Das muss jedoch nicht sein: „Es gibt auch die Möglichkeit, im Mietvertrag in der Indexklausel zu regeln, dass die Miete erst erhöht wird, wenn der Index um einen bestimmten Prozentsatz gestiegen ist“, erklärt Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht bei Haus und Grund, auf Immowelt.de. Ein Blick in den Mietvertrag verschafft hier Klarheit.

Bei Mietverträgen, die sich am Mietspiegel orientieren, könnte die Inflation jedoch auch zu steigenden Mieten führen – wenn es einen neuen Mietspiegel gibt. „Ausschließen lässt sich das nicht“, mahnt Raststätter bei focus.de.

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Vermieter kann Nebenkosten-Vorauszahlung erhöhen – dann steigt Warmmiete

Die Inflation hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kaltmiete – auf die Warmmiete jedoch schon: „Was viele gar nicht auf dem Schirm haben, ist die Vorauszahlung“, sagt Rastätter. „Der Vermieter kann die Summe der monatlichen Vorauszahlungen erhöhen, wenn dem Mieter durch die gestiegenen Heizkosten ein heftiger Nachzahlungsbetrag droht.“ Dadurch steigt die Warmmiete. Allerdings müssen Mieter so in der Regel auch keine exorbitanten Nachzahlungen fürchten. Übrigens, das können Sie gegen eine Mieterhöhung unternehmen.

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