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Barrierefreiheit ist im neuen Malsfelder Seniorenbeirat das vorherrschende Thema

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Von: Fabian Becker

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Der Sitzungssaal des Rathauses: Dort wird wohl die konstituierende Sitzung des neuen Malsfelder Seniorenbeirats stattfinden – mit Seniorenbeauftragtem Dr. Johannes Heyn (links) und Bürgermeister Michael Hanke.
Der Sitzungssaal des Rathauses: Dort wird wohl die konstituierende Sitzung des neuen Malsfelder Seniorenbeirats stattfinden – mit Seniorenbeauftragtem Dr. Johannes Heyn (links) und Bürgermeister Michael Hanke. © Fabian Becker

Senioren in Malsfeld bekommen eine Vertretung, die sich für ihre Interessen einsetzen soll. Die Richtlinien dafür haben die Gemeindevertreter in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres beschlossen.

Malsfeld – Nun haben Seniorenbeauftragter Dr. Johannes Heyn und Bürgermeister Michael Hanke erste Vorhaben vorgestellt.

Die Zusammensetzung

„Eine unsere wichtigsten Aufgaben wird es, die Anliegen von Senioren gegenüber der Politik zu vertreten“, sagt Heyn. Er wird als Seniorenbauftragter auch Teil des Beirats sein, genauso wie seine Stellvertreterin Sigrid Giesen und Günter Bodenhorn als Vertreter des Malsfelder Ortsverbands.

Hinzukommen sollen Vertreter der Kirchspiele Malsfeld und Sipperhausen sowie aus allen Ortsteilen, die von den jeweiligen Ortsbeiräten ausgewählt werden. „Es sind noch nicht alle benannt“, sagt Hanke. „Aber wir wollen jetzt Tempo machen, denn im Februar soll die konstituierende Sitzung stattfinden.“ Er rechnet mit etwa zwölf Beiratsmitgliedern.

Wie alt diese sein müssen, um Teil des Seniorenbeirats zu werden, ist nicht vorgegeben. „Zwar laden wir zum Seniorennachmittag Menschen ab 70 Jahren ein, aber in dem Beirat können sich auch jüngere engagieren“, sagt Hanke. Zum Beispiel, wenn jemand beruflich mit älteren Menschen arbeitet und dies auch ehrenamtlich tun möchte.“ Wichtig sei nur: Sie müssen aus Malsfeld kommen. „Die Parteizugehörigkeit spielt keine Rolle“, sagt Hanke. „Ich glaube, es tut dem Beirat sogar gut, wenn auch Menschen ohne politische Erfahrung dabei sind.“

Wer sich für Senioren stark machen wolle, könne sich außerdem bei Beiratsmitgliedern in ihrem Ortsteil melden.

Der Start

In der Sitzung sollen zunächst organisatorsche Fragen geklärt werden: Der Seniorenbeirat wählt zum Beispiel einen Vorsitzenden. „Dann müssen wir erfassen, was es in Malsfeld schon gibt“, sagt Heyn. „Dazu könnten wir die Vereine und Kirchen anschreiben und abfragen.“ Der Beirat werde dann darauf aufbauend eigene Projekte anschieben.

Die Aktionen

Welche Aktionen der Seniorenbeirat genau ins Leben rufen wird, hängt auch von den Mitgliedern ab. „Es muss auch nicht immer der ganze Beirat beteiligt sein, auch einzelne Mitglieder können Projekte anstoßen“, sagt der Seniorenbeauftragte. Er nennt zwei Beispiele: „Mitglieder, die gerne nähen, könnten einen Nähkurs organisieren“, sagt Heyn. „Zudem ist die Smartphone-Nutzung im Alter ein großes Thema, dazu könnte es kostenlose Kurse geben.“

All die Veranstaltungen für Senioren sollen dann in einem Kalender auf der Internetseite der Gemeinde zu finden sein. Aber es gehe auch um die Gestaltung in und um Malsfeld, Barrierefreiheit werde da ein großes Thema werden.

Auch die Infrastruktur für Rentner könnte ein Thema werden. „Noch haben wir Fahrer für den Bürgerbus, aber es werden weniger“, sagt Hanke. Der Bürgerbus könne aber fast nur in der Gemeinde genutzt werden. „Sonst gibt es haftungsrechtliche Probleme.“ Auch die Aufstellung von Sitzbänken sei dabei wichtig: „Wenn Senioren sagen, ein Weg ist zu lang, und sie brauchen eine Möglichkeit sich auszuruhen, dann setzen wir uns dafür ein, dass dort eine Bank hinkommt“, erklärt Heyn.

Ein weiteres Thema: Einsamkeit. „In unserer ländlichen Gegend ist das familiäre Umfeld oft etwas stabiler, aber auch hier gibt es Fälle, bei denen insbesondere ältere Menschen jemanden zum Reden brauchen.“

Die Sitzungen

Der Seniorenbeirat tagt nach Bedarf, mindestens aber zwei Mal im Jahr. Wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder eine Sitzung fordert, muss diese laut den Richtlinien einberufen werden. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sollte es eine Stimmengleichheit geben, gilt ein Antrag als abgelehnt.
(Fabian Becker)

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