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Straßenbegrenzungen bei Büchenwerra bekommen teilweise anderen Platz

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Von: Fabian Becker

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Wurden teilweise entfernt: Hessen Mobil verwendet zwei Drittel der Leitpfosten, die bei Büchenwerra sehr eng standen, künftig für andere Kreisstraßen.
Wurden teilweise entfernt: Hessen Mobil verwendet zwei Drittel der Leitpfosten, die bei Büchenwerra sehr eng standen, künftig für andere Kreisstraßen. © Fabian Becker

Wer von Büchenwerra nach Guxhagen fuhr, entdeckte hinter dem Ortsausgang des Ortsteils Leitpfosten, die an der Straße auffallend dicht mit etwa 15 Metern Abstand beieinanderstanden.

Büchenwerra – „Auch die Anwohner fragen sich schon, was es damit auf sich hat“, sagt eine Guxhagenerin, die sich in unserer Redaktion gemeldet hat.

Auf HNA-Anfrage beim hessischen Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen Mobil fand nun ein Ortstermin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde von der Gemeinde Guxhagen, der Polizei und Hessen Mobil statt, um die Situation an der betroffenen Kreisstraße 150 (K 150) zu klären.

Das Ergebnis: „Hessen Mobil nimmt rund zwei Drittel der Leitpfosten in diesem Bereich der Kreisstraße 150 heraus“, sagt Sprecher Marco Lingemann. „Da bis vor Kurzem noch Frost im Boden war, kann die Demontage erst jetzt erfolgen.“ Am Freitag seien die Leitpfosten schließlich entfernt worden.

Die Straßenbegrenzungen waren im Zuge der kürzlich abgeschlossenen Bauarbeiten des Schwalm-Eder-Kreises an dem dortigen Straßenabschnitt und der Ortsdurchfahrt von Büchenwerra montiert worden. „Dabei wurde eine alte Richtlinie angewendet, die heutzutage nicht mehr üblich ist“, sagt Lingemann. Bei Leitpfosten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gelte heutzutage ein Regelabstand von 50 Metern.

„Außerdem sollen Verkehrsteilnehmer mindestens fünf Leitpfosten sehen können“, erklärt der Sprecher. Wenn es zu ihrer Sicherheit erforderlich sei, könnten die Leitpfosten daher auch enger gesetzt werden. „Das gilt unter anderem für Bereiche, an denen häufig schlechte Sicht herrscht, zum Beispiel durch Nebel.“

Auch in engen Kurven könnten die Leitpfosten zur Erhöhung der Sicherheit mit kürzerem Abstand gesetzt werden. „Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Hessen Mobil haben sich bei dem Ortstermin aber darauf verständig, dass es dort an der K 150 ausreichend ist, die Leitpfosten im Abstand von 20 bis 30 Metern zu setzen“, berichtet Lingemann.

So könnten die übrigen Leitpfosten an anderer Stelle wiederverwendet werden. „Hessen Mobil wird sie an Kreisstraßen weiternutzen“, sagt der Sprecher. „Sie dienen als Ersatz für andere Leitpfosten, die zum Beispiel durch Unfälle beschädigt werden.“ (Fabian Becker)

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