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Streit um Musik in Wolfhagen: Kneipier Dirk Krüger lehnt Nachforderungen der Gema ab

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Von: Andreas Hermann

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Will die „Abzocke“ nicht hinnehmen: „Zottels“-Betreiber Dirk Krüger kritisiert die von der Verwertungsgesellschaft Gema geforderten Nachzahlungen.
Will die „Abzocke“ nicht hinnehmen: „Zottels“-Betreiber Dirk Krüger kritisiert die von der Verwertungsgesellschaft Gema geforderten Nachzahlungen. © Andreas Hermann

Wenn Dirk Krüger im „Zottels“ die Musik lauter dreht, wird er von der Gema zur Kasse Gebeten

Wolfhagen – Wenn Dirk Krüger für seine Gäste im „Zottels“ mal die Musik lauter dreht, geht das nicht nur auf die Ohren, sondern auch an seinen Geldbeutel.

Wenn der 61-Jährige auf Facebook oder You Tube etwa eine „Partynacht“ oder einen „Bayerischen Abend“ im Pub an der Mittelstraße ankündigt, wird er zusätzlich und nachträglich von der Gema – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Hintergrund) zur Kasse gebeten.

„Das ist Abzocke“, kritisiert Krüger. Die „Themenabende“ seien keine Veranstaltungen, für die er Eintritt nehme oder andere Räume nutze.

Für das Abspielen von Musik zahlt Dirk Krüger einen monatlichen Beitrag

Es seien „ganz normale“ verlängerte Öffnungen seines Betriebs, bei denen er wie üblich Musik abspiele, betont der Altenhasunger, der den Pub in Wolfhagen seit 15 Jahren betreibt. Für das Abspielen von Musik zahlt er einen monatlichen Beitrag an die Gema.

Fürs zweite Halbjahr 2021 erhielt Krüger jetzt aber eine Nachforderung über mehr als 400 Euro. Das habe es früher auch schon gegeben.

Nach Widerspruch und Verweis, dass viele Themenabende gar nicht stattfanden, habe er die Nachzahlung bisher abwenden können. Nun drohe die Gema gleich mit Rechtsanwalt. Und Krüger denkt selbst an eine Klage gegen Gema.

Diverse Tarife und Rechte zur Musiknutzung

Problem: Die Gema macht einen Unterschied, ob Musik leise im Hintergrund laufe oder lauter abgespielt werde und damit im Vordergrund stehe, betont eine Sprecherin.

Sie verweist auf die diversen Tarife und Rechte zur Musiknutzung und den Tarifrechner auf gema.de. Lade ein Gastronom zur Partynacht ein, reiche seine Hintergrundmusik-Lizenz nicht aus, betont die Gema.

Deshalb die Nachzahlungen. Und ja, die Gema werte Ankündigungen für solche Veranstaltungen aus und schicke dort auch mal jemanden vorbei.

„Es ist eine Anlage. Mann die Musik nur einmal spielen, soll aber doppelt dafür bezahlen.“

„Es ist eine Anlage. Man kann die Musik nur einmal spielen, soll aber doppelt dafür bezahlen“, ärgert sich Dirk Krüger. Er weise weiter auf seine Themenabende hin. „Meine Leute müssen das doch wissen.“ Allerdings weiß es die Gema dann auch.

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