250 Euro Versorgungsausgleich: Mann muss für tote Ex-Frau zahlen
Werner Krug und seine Ex-Frau haben sich 1988 scheiden lassen. Seitdem zahlt er Versorgungsausgleich. 2021 stirbt sie - und Krug soll weiter zahlen.
Guxhagen – Werner Krug aus Guxhagen (Schwalm-Eder-Kreis) hat Geld für seine Ex-Frau gezahlt, obwohl sie bereits tot war. Nur einen Teil von dem Versorgungsausgleich bekam der 76-Jährige zurück. „Für eine tote Frau zu bezahlen, finde ich ungerecht“, sagt er. Mit seiner Ex-Frau war Krug von 1970 bis 1988 verheiratet. Seit seinem Ruhestand ab dem 1. Oktober 2010 musste ihr der pensionierte Postbeamte einen Versorgungsausgleich zahlen – anfangs rund 200 Euro, am Ende etwa 250 Euro, abhängig von den Lohnrunden der Postbeamten. „Ich habe von unserer gemeinsamen Tochter vom Tod meiner Ex-Frau gehört“, sagt Krug. Sie starb im August 2021. Trotzdem wurde Krug weiter der Versorgungsausgleich abgezogen.
Krug wandte sich im Dezember an einen Rentenberater und zog vor das Familiengericht. Der Beschluss lag schließlich am 20. Juni vor und trat am 2. August in Kraft: Der Versorgungsausgleich wurde rückwirkend zum 1. Januar aufgehoben. Krug bekam das Geld bis dahin zurück.
Doch was ist mit dem Geld, das der Guxhagener im vergangenen Jahr für seine Ex-Frau zahlen musste, obwohl sie bereits tot war? Darauf gibt die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die laut Krug für ihn zuständig ist, weil er Postbeamter war, eine Antwort. „Einen Änderungsbeschluss des Familiengerichtes, der den Versorgungsausgleich neu regelt, kann der Ausgleichspflichtige beim Familiengericht beantragen“, erklärt Jialan Omar, Mitarbeiterin im Leitungsstab. „Die Änderung ist wirksam ab dem ersten Tag des Folgemonats der Antragstellung.“

Schwalm-Eder-Kreis: Mann muss für tote Ex-Frau zahlen - Paar war seit 33 Jahren geschieden
Eine Erstattung von zwischen dem Datum des Todes und dem Antrag gekürzten Versorgungsbezügen sei gesetzlich nicht vorgesehen. Um über die Notwendigkeit eines Antrags zu informieren, füge die Bundesanstalt Bescheiden zum Versorgungsausgleich ein Merkblatt bei. Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mit Krugs Situation zu tun - und es nicht der erste Fall, wie ein Kasseler Rentner bereits 2018 berichtete. „Die Renten werden im Umlageverfahren gezahlt, das heißt, laufende Ausgaben wie Rentenzahlungen werden aus eingehenden Einnahmen wie Beiträgen finanziert“, erklärt Gundula Sennewald von der Versicherung. „Nicht beanspruchte Leistungen kommen der Solidargemeinschaft zugute.“
„Was mit dem Geld passiert ist, interessiert mich nicht“, sagt Krug. „Aber es sollte ein Automatismus sein, dass der Ausgleich wegfällt, wenn der Expartner stirbt.“ Er ist seit 22 Jahren wieder verheiratet. (Fabian Becker)