Mordprozess von Kusel: Lebenslange Haft für Hauptangeklagten
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf Polizeikräfte bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist heute das Urteil gefallen.
Update vom Mittwoch, 30. November, 11.10 Uhr: Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte bei Kusel ist der Hauptangeklagte am Mittwoch zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen. Konkret verurteilte ihn das Landgericht wegen zweier Morde. Dazu kamen weitere Delikte wie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Update vom Mittwoch, 30. November 2022, 10.41 Uhr: Wegen des Mordes an zwei Polizeikräften Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Erstmeldung vom Mittwoch, 30. November: Kaiserslautern – Vor zehn Monaten wurden eine junge Polizistin und ihr Kollege bei Kusel auf nächtlicher Streife erschossen. Sie wollten einen verdächtigen Kastenwagen kontrollieren, der in der Westpfalz an einer entlegenen Kreisstraße stand, als sie einem Verbrechen zum Opfer fielen. Ein 39 Jahre alter Mann soll für den Mord an den Polizeikräften verantwortlich sein. Im Prozess um die tödlichen Kopfschüsse bei Kusel werden an diesem Mittwoch (30. November) die Urteile vor dem Landgericht Kaiserslautern erwartet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen zweifachen Mord vor. Die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt, hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer gesagt. Für ihn haben sich die Vorwürfe in dem rund fünfmonatigen Prozess bestätigt. Der 39-Jährige habe die Polizeikräfte getötet, um Jagdwilderei zu verdecken. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: Der Mann habe gefürchtet, das erlegte Wild nicht mehr verkaufen zu können. Im Kastenwagen am Tatort sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Das geht aus Berichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hervor.
Mordprozess von Kusel: Tat laut Verteidigung „maximal Körperverletzung mit Todesfolge“
Während für die Staatsanwaltschaft aufgrund der „besonderen Verwerflichkeit“ der Tat zudem eine besondere Schwere der Schuld feststeht, spricht die Verteidigung nicht von Mord. Aus ihrer Sicht war die Tat „maximal Körperverletzung mit Todesfolge“ - und auch nur in einem Fall. Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, den 29 Jahre alten Polizeikommissar in einer Art Notwehrlage getötet zu haben. Sein damaliger Komplize habe aber die 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen.

Der Nebenangeklagte hat das stets zurückgewiesen - er ist nicht wegen Mordes angeklagt. Die Anklage glaubt ihm, dass er nicht geschossen habe. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich der 33-Jährige aber der Mittäterschaft bei der Jagdwilderei schuldig gemacht. Von Strafe sei jedoch abzusehen, weil der Mann wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, hieß es. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Nach tödlichen Schüsse auf Polizeikräfte bei Kusel: Hoffnung auf konsequente rechtsstaatliche Entscheidung
Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und wegen Mordes lebenslange Haft verhängen plus die besondere Schwere der Schuld feststellen, wäre eine Haftentlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen. Die Verbüßungsdauer liegt in solchen Fällen Expertinnen und Experten zufolge im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz, Sabrina Kunz, sagte, man hoffe auf „eine konsequente rechtsstaatliche Entscheidung“. Man trauere um zwei junge Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben lassen mussten. Der Jahrestag der Tat in zwei Monaten werde Wunden wieder aufreißen. „Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen“, sagte Kunz. (hg/dpa)