Trotz positivem Corona-Test: Arbeitgeber kann wohl bei Angestellten Büro-Präsenz verlangen
In Deutschland ist ein positiver Coronatest nicht mehr ausreichend für eine Krankschreibung. Auch Infizierte müssen ins Büro, unter einer Bedingung.
Frankfurt – Beinahe drei Jahre ist es nun her, dass Deutschland von der Corona-Pandemie ziemlich kalt erwischt wurde. Und mit dem ersten von mehreren Lockdowns die Verbreitung des Virus einzudämmen versuchte. Mittlerweile ist das öffentliche Leben in fast allen Bereichen wieder zur Normalität aus den Zeiten vor der Krise zurückgekehrt.
Corona-Regeln in Deutschland: Seit 1. März 2023 gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenlose Tests
Die meisten der Corona-Regeln sind inzwischen Geschichte. Ende Februar 2023 liefen auch die in der Testverordnung festgehaltenen Ansprüche auf kostenlose Bürgertests aus. Beim Verdacht einer Corona-Infektion muss also seit März jeder Bürger selbst in die Tasche greifen. Einzig in der Krankenbehandlung sind weiterhin PCR-Tests inklusive.
In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen besteht derweil für Besucher keine Testpflicht mehr. Sie müssen jedoch in medizinischen Einrichtungen im Gegensatz zu Beschäftigten und Bewohnern weiter Maske tragen, zumindest vorerst. Dies wird bis zum 7. April, wenn das seit Oktober geltende Infektionsschutzgesetz ausläuft, der Fall sein, um Risikogruppen zu schützen. Medizinische Einrichtungen können darüber hinaus weitere Schutzmaßnahmen beschließen.

Corona-Regeln in Deutschland: Auch mit positivem Test muss man unter Umständen ins Büro
Eine weitere Änderung kommt auf alle Arbeitnehmer zu. Beschäftigte müssen seit 1. März auch dann zur Arbeit erscheinen, wenn ein PCR-Test oder Schnelltest positiv ausfällt. Einzige Voraussetzung für die Präsenzpflicht am Arbeitsplatz trotz Corona-Infektion: Betroffene müssen frei von Symptomen sein.
Denn positiv getestete, aber symptomfreie Personen dürfen von Arztpraxen nicht mehr krankgeschrieben werden. Zudem gehört auch die Isolationspflicht Corona-Infizierter bundesweit der Vergangenheit an.
Arbeiten trotz Corona: Einzelbüro am Arbeitsplatz oder Homeoffice als Möglichkeiten
Künftig müssen positiv Getestete, deren Arbeitgeber auf deren Anwesenheit bestehen, einen Raum nur für sich als Einzelbüro nutzen. Dann müssten sie jedoch eine Mund-Nasen-Maske tragen. Alternativ können Corona-Infizierte ohne Symptome aus dem Homeoffice arbeiten, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber symptomfreien Betroffenen auch vorschlagen, Überstunden abzubauen oder Resturlaub zu nutzen, bis die Corona-Erkrankung überwunden ist.
Krankschreibungen wegen Corona sind also nicht mehr allein wegen positiver Tests möglich, sondern nur noch aufgrund von auftretenden Symptomen. Wenn sich nach positivem Coronatest wirklich krank und arbeitsunfähig fühlt, sollte dennoch einen Arzt aufsuchen. Der kann eine entsprechende Entscheidung fällen. (mg)