Tödlicher Polizeischuss nicht strafbar

Stadland - Ein Polizist, der im Oktober einen Rentner in Stadland (Kreis Wesermarsch) erschossen hat, wird nicht juristisch belangt. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil laut Staatsanwaltschaft kein fahrlässiges Verhalten vorlag. Der Beamte hatte den 77-Jährigen erschossen, nachdem dieser eine Schreckschusspistole abgefeuert hatte.
Der tödliche Schuss auf einen Rentner hat für einen Polizisten keine juristischen Folgen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen den 24-Jährigen ein. Er hatte im Oktober in Stadland (Kreis Wesermarsch) mit seiner Dienstwaffe auf den 77-Jährigen geschossen, nachdem dieser eine Schreckschusspistole abgefeuert hatte. Aufgrund der Entfernung und der ungünstigen Lichtverhältnisse sei diese für den Beamten und seine Kollegin nicht von einer scharfen Waffe zu unterscheiden gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Ihm sei deshalb kein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
Die Frau des 77-Jährigen hatte die Polizei damals nach einem gewalttätigen Streit mit ihrem Mann gerufen. Die beiden Beamten wollte gerade die Frau und eine Pflegekraft dazu befragen, als der Rentner mit zwei Waffen in der Hand die Treppe runterkam. Damit zielte er auf die Polizisten. Diese zogen ihre Dienstwaffen und forderten den Mann mehrmals auf, die Pistolen niederzulegen. Als er schoss, drückte auch der 24-Jährige ab. Er traf ihn tödlich in der Brust.
dpa