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Umfassender Freispruch für Islamgegner Wilders

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Freigesprochen: Geert Wilders. © dpa

Amsterdam - Der niederländische Islamgegner Geert Wilders ist vom Vorwurf der Aufstachelung zum Hass gegen Muslime sowie in allen anderen Anklagepunkten freigesprochen worden.

Umstrittene Äußerungen des Chefs der populistischen Partei für die

Freiheit (PVV) - darunter die Beschimpfung des Islam als faschistische Ideologie von Terroristen - seien zwar teils äußerst grob, aber nicht strafbar, befand am Donnerstag das zuständige Gericht in Amsterdam. Die drei Richter folgten Forderungen der Verteidigung und auch der Staatsanwaltschaft. Sie hatten übereinstimmend auf Freispruch plädiert. Wilders habe seine umstrittene Kritik im Rahmen einer breiten öffentlichen Debatte über die multikulturelle Gesellschaft vorgebracht, erläuterte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Sie sei daher auch deshalb trotz der scharfen Form legitim. Vor allem aber habe der Politiker nicht Muslime als Individuen, also nicht Menschen, angegriffen, sondern den Islam als solchen kritisiert.

Wilders hatte in seinem Schlusswort geltend gemacht, seine umstrittenen Vorwürfe gegen die Religion der Muslime als angeblich “faschistische Ideologie von Terroristen“ seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Europa werde durch einen Prozess der Islamisierung bedroht. Als Politiker habe er das Recht und die Pflicht, öffentlich davor zu warnen.

Ähnlich wie Wilders - und nun auch die Richter - hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, umstrittene Äußerungen - darunter ein Vergleich des Koran mit Hitlers “Mein Kampf“ - seien nicht gegen Muslime als Menschen gerichtet gewesen. Der 47-Jährige musste sich neben angeblicher Aufstachelung zum Hass auch wegen mutmaßlicher Diskriminierung sowie Beleidigung von Muslimen als Gruppe verantworten.

Wilders Islamkritik - darunter die Gleichstellung des Koran mit Adolf Hitlers “Mein Kampf“ - sei zwar oft überzogen, sagte der Vorsitzende Richter, Marcel van Oosten, bei der Urteilsverkündung. Sie sei aber im Rahmen einer breiten öffentlichen Debatte über die multikulturelle Gesellschaft vorgebracht worden und sei trotz der scharfen Form legitim.

Wilders feiert Urteil als Sieg der freien Meinungsäußerung

Vor allem aber habe der Politiker nicht Muslime als Individuen angegriffen, sondern den Islam als solchen kritisiert. Allerdings, erklärte Van Oosten, hätten einige Äußerungen von Wilders fast den Tatbestand der Diskriminierung von Menschengruppen erfüllt. Dazu gehöre die Forderung “die Grenzen für alle nicht-westlichen Ausländer dicht zu machen“. Im Falle eines Schuldspruchs hätte Wilders maximal eine Gefängnisstrafe von einem Jahr gedroht.

“Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für mich, sondern für alle Niederländer“, betonte Wilders in einer Erklärung. “Heute hat die Freiheit der Meinungsäußerung gesiegt. Glücklicherweise ist Kritik am Islam in den Niederlanden noch erlaubt und Widerstand gegen die Islamisierung ist kein Verbrechen.“ Das Gericht habe ihm daher “keinen Maulkorb umgelegt“, sagte der 47-Jährige. “Ich habe gesprochen, ich spreche und ich werde weiter sprechen.“

Auch der niederländische Regierungschef Mark Rutte von der rechtsliberalen Partei VVD begrüßte das Urteil. “Das ist eine prima Nachricht für Geert Wilders, mit dem wir auf der Basis eines Duldungsabkommens gut zusammenarbeiten“, sagte der Ministerpräsident. Ruttes Minderheitsregierung aus Rechtsliberalen und Christdemokraten stützt sich im Parlament offiziell auf die Wilders-Partei als Mehrheitsbeschafferin.

Muslim-Verbände kritisieren Richterspruch

Verschiedene Muslim-Verbände kritisierten den Richterspruch. “Wir respektieren das Urteil, aber wir konstatieren, dass die gegen Muslime gerichteten Äußerungen von Wilders offenbar juristisch zulässig sind. Das ist enttäuschend“, erklärte die Gesellschaft Marokkanischer Niederländer (SNM). Die oppositionellen Sozialdemokraten kündigten an, “weiter die Konfrontation mit Wilders zu suchen“. Dies solle aber sachlich und “nicht auf verletzende Art und Weise“ erfolgen.

Mehrere Organisationen und Einzelkläger, die den Wilders-Prozess gegen den Willen der Staatsanwaltschaft durchgesetzt hatten, kündigten Beschwerde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen an. “Durch den Freispruch ist das Recht von Minderheiten verletzt worden, vor Aufstachelung zum Hass gegen sie geschützt zu werden“, erklärten deren Anwältin Ties Prakken. “Deshalb werden wir unser Recht nun bei den UN einfordern.“

dpa

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