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Bundeskabinett beschließt Entwurf für ein Mediationsgesetz

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Von: Anonym WLZ

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- Die Grundidee klingt verlockend: Statt einen Prozess mit Gewinnern und Verlierern zu führen, sollen sich die Streitparteien mit einem neutralen Schlichter auf einen vernünftigen Interessenausgleich einigen. Manche nennen das Schlichtung, andere Mediation. Am Ende sind alle zufrieden und können sich wieder in die Augen schauen.

„Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären“, so Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), „sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen, etwa in Familien, bei langjährigen Geschäftspartnern und unter Nachbarn.“ Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen von ihr vorbereiteten Entwurf für ein Mediationsgesetz.

Das Mediationsgesetz soll die freiwillige Beilegung von Rechtsstreitigkeiten fördern, indem es einen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt. So sollen die Ergebnisse der Schlichtung einfach vollstreckbar und damit wirksam sein. Außerdem sollen die Inhalte des Schlichtungsgesprächs vertraulich bleiben. Schlichter sollen demnach zur Verschwiegenheit verpflichtet sein und vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Wer Schlichter sein darf, lässt der Gesetzentwurf aber weitgehend offen.Dies können Richter sein, aber auch Privatpersonen oder Gütestellen von Kammern und Verbänden. Entscheidend ist, dass sie neutral sind. Das Gesetz soll in fast allen Verfahrensarten gelten, vom Zivilrecht über das Arbeits-, und Sozialrecht bis hin zum Verwaltungsrecht.

Welche Bedeutung das Gesetz erlangt, hängt nun von den Bürgern ab, denn die Teilnahme an dieser Form der Mediation ist absolut freiwillig. Wer auf seinen Anspruch beharrt und eine Entscheidung nach der Rechtslage durch den Richter haben möchte, bekommt diese auch. Doch Leutheusser-Schnarrenberger hofft, per Mediation immer mehr Prozesse sparen zu können, die nicht nur den Bürger, sondern auch den Staat Zeit und Geld kosten. Anlass für ihre Initiative war eine Richtlinie der EU, die Vorgaben für die Mediation in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelsstreitigkeiten macht. Doch die zupackende Liberale hat den Anwendungsbereich gleich auf fast die ganze Justiz erweitert.

Neben der freiwilligen Mediation hat Niedersachsen seit Anfang 2010 ein Schlichtungsgesetz eingeführt, das einer anderen Logik folgt. Bei Nachbarstreitigkeiten oder Beleidigungen ist hier die Schlichtung zwingend vorgeschrieben. Wer wegen der überhängenden Zweige des nachbarlichen Kirschbaums vor Gericht klagen will, muss erst ein ausgleichendes Gespräch beim örtlich zuständigen Schiedsamt führen. Andere Länder wie Baden-Württemberg sehen die obligatorische Streitschlichtung auch für den Streit um Rechnungen und Miete bis 750 Euro vor.

Christian Rath

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