Gesetzesentwurf steht: Diese Corona-Regeln sind ab Oktober geplant

Nach langen Verhandlungen sind nun Details zum Gesetzentwurf bekannt geworden. Geplant ist eine Maskenpflicht – Schulschließungen dagegen nicht.
Berlin - Nach langen Verhandlungen zwischen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP), wurden ein Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Corona-Regeln fertiggestellt. Das Dokument liegt spiegel.de vor und soll nach dortiger Information noch heute vorgestellt werden.
Der Bund entscheidet mit der Anpassung des Gesetztes über die Befugnisse der Bundesländer zur Pandemiebekämpfung. Um einer sich ständig wechselnden Rechtslage zuvorzukommen, sollen die Gesetzesänderung im Falle einer Annahme durch den Bundestag vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
Generelle Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen - Spielraum für Einzelhandel und Gastronomie geplant
Laut Entwurf soll die Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen zurückkehren, als auch sollen die Masken über die bereits bekannten Qualitätsstandards verfügen - dazu zählen FFP2 oder vergleichbare Masken. Davon ausgenommen bleiben wie schon in den letzten Jahren Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die solche aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können.
Anders als in vorherigen Phasen der Pandemie, in denen beispielsweise Gastrobetriebe Hygienekonzepte ausgearbeitet haben, sollen laut Entwurf bei Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie beim Besuch in Barbesuchen und Klubbesuchen alternativ zum Tragen der Maske ein aktueller Test, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als drei Monate ist.
Dennoch ist einer Verschärfung der Maskenpflicht bei einer sich zuspitzenden Infektionslage nicht ausgeschlossen. Als Indikatoren sollen das Abwassermonitoring, die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen und Krankenhausaufnahmen dienen. Die statistische Datenlage zur Pandemie war zuvor oftmals heftig kritisiert worden.
Statt Schulschließungen - medizinische Masken und Testkonzepte
Ein Punkt, in dem sich die beiden Minister einig gewesen sein sollen, war die Handhabung von Schulschließungen in diesem Herbst und Winter. So sollen in Schulen und Kitas wieder medizinische Masken getragen werden und ab der 5. Klasse Testkonzepte umgesetzt werden. Diese Schutzmechanismen sollen für eine sichere Durchführung des Unterrichts ausreichen und generelle Schließungen in Zukunft vermeiden.
Voller „Instrumentenkasten“ nur bei Feststellung epidemischer Lage
Der von den Bundesländern eingeforderte „volle Instrumentenkasten“, der noch weitreichendere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zuließe, stünde nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Abstandsgebote im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, eingeschränkte oder abgesagte Großveranstaltungen und eingeschränkter oder geschlossener Betrieb in Gastronomie setzt die Feststellung der epidemischen Notlage durch den Bundestag voraus. (nki)
Die möglichen Neu-Regelungen zusammengefasst:
- Eine Maskenpflicht soll in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden gelten. Als Standards sollen FFP2 und medizinische Masken gelten
- Private Einrichtungen wie der Einzelhandel, Gastronomie, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen auf Maskenpflichten verzichten können, wenn alternativ ein aktueller Test, oder Genesen- und Testnachweise vorgelegt werden. Bisherige Konzepte wie 2G+, 2G und 3G wären somit faktisch nicht mehr vorhanden, da beim Tragen von Masken auch keine Pflicht zum Vorlegen eines Tests bestünde
- Eine Verschärfung der Maskenpflicht könnte bei einer sich zuspitzenden Infektionslage greifen, deren Indikatoren bisher noch nicht genauer benannt sind. Zur Überwachung und Beurteilung der allgemeinen Infektionslage sollen Abwassermonitoring, die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen und Krankenhausaufnahmen dienen
- Schulschließungen sieht der Gesetzesentwurf nicht mehr vor. Um einen sicheren Unterricht zu gewährleisten, sollen medizinische Masken getragen werden und ab der 5. Klassenstufe Testkonzepte greifen.
- Drastischere Maßnahmen wie beispielsweise die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises oder eingeschränkte oder abgesagte Großveranstaltungen setzt die vorherige Feststellung der epidemischen Notlage im Parlament voraus