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Schröder verklagt Bundestag wegen Entzug seiner Privilegien - Kubicki fordert klarere Leitlinien

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Gerhard Schröder verklagt den Bundestag wegen des Entzugs seiner Sonderrechte. Er fordert seine Privilegien zurück. Die Entscheidung erinnere an einen „absolutistischen Fürstenstaat“.

Update vom 12. August, 13.50 Uhr: Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat gelassen auf die von Altkanzler Gerhard Schröder angekündigte Klage gegen das deutsche Parlament reagiert. „Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht“, erklärte der 70-Jährige gegenüber der dpa.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kam Regierungssprecher Steffen Hebestreit in der Bundespressekonferenz am Freitag. „Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen“, so der 50-Jährige.

Kubicki sprach sich aber unabhängig vom Fall Schröder für klarere Leitlinien bei den Nachlaufbüros der Regierungschefs aus. Eine jahre- bis jahrzehntelange personelle und sächliche Vollausstattung ist aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig und unzumutbar für den Steuerzahler“, so der FDP-Politiker. Der Bundestagsvizepräsident schlägt in diesem Zusammenhang eine zeitlich befristete Regelung vor. „Es würde auch noch einmal verdeutlichen, dass in der Bundesrepublik nicht die Bundesregierung die maßgeblichen politischen Entscheidungen trifft, sondern das Parlament.“

Altkanzler Schröder verklagt den Bundestag - wegen entzogener Sonderrechte

Erstmeldung vom 12. August:

Hannover/Berlin - Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Schröder verklagt Bundestag: Entzug seiner Privilegien sei „rechtswidrig“

Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei.

Gerhard Schröder will den Entzug von Privilegien als Altkanzler nicht auf sich sitzen lassen.
Gerhard Schröder will den Entzug von Privilegien als Altkanzler nicht auf sich sitzen lassen. © Jens Schicke/Imago

Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt“, heißt es in der Erklärung weiter.

„Entscheidung ist willkürlich“: Die Erklärung von Schröders Anwälten im Wortlaut

„Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses im Mai 2022 beschlossen, Herrn Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Deutschen Bundestag zu streichen und das Büro ruhend zu stellen. Diese Entscheidung ist rechtswidrig. Wir haben deshalb Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wir geben dazu nur diese eine Erklärung in der Hoffnung ab, dass auch im Interesse der Beklagten die aufgeworfenen Rechtsfragen nur vor Gericht und nicht über die Medien erörtert werden.

Die Verantwortlichen bestimmten zur Legitimation der nunmehr angefochtenen Entscheidung neue Regeln. Den zugrunde gelegten Sachverhalt zumindest nach ihren eigenen neuen Maßstäben vorab aufzuklären, war hingegen der Mühe nicht wert. Stattdessen wird behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr. Es wird aber nicht festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt. Dem ganzen Vorgang steht auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der „neuen Regeln“ vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren.

Solcherart Entscheidungen, die im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat erinnern, dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben. Die Entscheidung ist willkürlich. Deren bloße Akzeptanz und ungeprüfte Hinnahme kann nicht in Betracht kommen. Herrn Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder wurde weder Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Entscheidung noch sonst rechtliches Gehör gewährt. Das Verfahren muss endlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt und in der Sache dann gegebenenfalls durch das Gericht entschieden werden. Eine Kommunikation über die Medien, durch die das bisherige Verfahren geprägt ist, soll daher, bis das Verwaltungsgericht in der Sache entschieden hat, auch nicht weiter stattfinden.“

Schröder verklagt Bundestag und will Privilegien zurück: Vergleich mit „absolutistischem Fürstenstaat“

Dem ganzen Vorgang stehe „auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der „neuen Regeln“ vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren“. Solche Entscheidungen erinnerten „im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat“ und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum Ukraine-Krieg begründet. Vielmehr solle die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der Regelung. 

Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Schröder verklagt Bundestag und will Privilegien zurück - Parteiausschluss wurde vorher abgelehnt

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als „folgerichtig“ begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.

Schröders Hannoveraner Anwalt gilt als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.

Schröder verklagt Bundestag - CSU: Jedes Gespür für Anstand verloren

Die CSU hat Altkanzler Schröder wegen seiner Klage jeden Anstand abgesprochen. „Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren“, schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber am Freitag auf Twitter. „Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!“ Er fügte hinzu: „Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.“

Schröder verklagt Bundestag - FDP: „Er agiert klar gegen Interessen Deutschlands“

Die FDP im Bundestag hat die Bundestagsentscheidung zum Entzug von Schröders Sonderrechten verteidigt. „Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. „Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands“, betonte der FDP-Politiker. (dpa)

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