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Hunderttausende zahlen Rundfunkbeitrag – obwohl sie es nicht müssen

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Von: Johannes Skiba

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Die meisten Menschen in Deutschland zahlen den Rundfunkbeitrag. Nun könnte eine Ausnahme hinzukommen, die Hunderttausende in Bayern betrifft.

Kassel – Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Beitrag) polarisiert in Deutschland nach wie vor. Mit rund 220 Euro jährlich oder 18,36 Euro monatlich ist er gerade im Rahmen der Inflation und steigender Strom- und Gaspreise in Deutschland für viele Menschen eine zusätzliche wiederkehrende Belastung. Auch wenn zunächst jeder zur Zahlung des Beitrages verpflichtet ist, gibt es einige Ausnahmen, die von der Beitragspflicht befreien. Doch mehrere Hunderttausend Menschen in Bayern zahlen offenbar den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es eigentlich gar nicht müssten.

Daher klagt der VdK Bayern nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um zu erwirken, dass pflegebedürftige Personen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Konkret geht es dabei um Menschen, die Landespflegegelder erhalten und somit mindestens unter den Pflegegrad 2 fallen.

Rundfunkbeitrag oder GEZ
Der Rundfunkbeitrag versucht für die meisten Bürgerinnen und Bürger regelmäßige Kosten. © Schöning/Imago

Landespflegegeld befreit von Rundfunkbeitrag: Bayern macht es anders

In anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Berlin sind automatisch alle Bürgerinnen und Bürger, die Landespflegegeld erhalten, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK Bayern, verdeutlicht dies gegenüber der Nürnberger Presse: „Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit.“ Davon sind rund 350.000 Menschen betroffen.

Auch andere Voraussetzungen können es ermöglichen, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Beispielsweise sind Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung entweder vom Rundfunkbeitrag befreit oder müssen nur einen geringen Satz zahlen. Darüber hinaus können sich auch junge Menschen, die BAföG und eine Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, von der Beitragspflicht befreien lassen.

Rundfunkbeitrag ist Pflicht: Trotz Rente oder Hartz 4

Rentnerinnen und Rentner müssen hingegen die vollen Kosten des Beitrags zahlen. Eine Ausnahme gibt es für Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich Sozialleistungen beziehen sowie für Empfänger von Hartz 4. Geflüchtete und Asylbewerber kommen nur um die Beitragszahlung herum, wenn sie in einem Asylbewerberheim wohnen. (Johannes Skiba)

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