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Stadtwerke ziehen Strompreise ab Januar an: Was Verbraucher tun können

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Von: Jason Blaschke

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Immer mehr Stromanbieter drehen an der Preisschraube und kündigen teurere Strompreise ab 2023 an. Lesen Sie hier, was Sie als Betroffener tun können.

Stuttgart – Nahrungsmittel, Kraftstoffe, Heizöl, Gas und ab 1. Januar 2023 auch noch der Strom – die Verbraucherpreise für fast alle Alltags-Produkte ziehen infolge der Energie- und Preiskrise weiter gewaltig an. Davon zeugt auch die Inflationsrate von aktuell 10,4 Prozent in Deutschland, die Statistikern zufolge primär auf die weiter steigenden Energiekosten zurückzuführen ist. Und dass nach Öl und Gas bald auch noch der Strom teurer werden soll, kommt für viele nicht überraschend.

Strompreise ziehen ab Januar an: Etwa 6 Millionen Haushalte sind betroffen

Schon vor mehreren Wochen hatten Experten prognostiziert, dass der Strompreis in Deutschland gewaltig ansteigen soll. Dass das ab Januar 2023 Realität wird, zeigen Recherchen von CHECK24. 417 Grundversorger haben angekündigt, ihre Preise ab 1. Januar 2023 anzupassen – davon sind rund 6,0 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen, berichtet das Vergleichsportal. Die Erhöhungen bei den Stromtarifen betragen im Schnitt 62,4 Prozent im Vergleich zum 30. September 2022.

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Berechnungen von CHECK24 zufolge entsprechen die prozentualen Mehrkosten im Schnitt rund 986 Euro bei einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Davon betroffen sind auch die Verbraucher in Baden-Württemberg. Mehrere Stadtwerke im Südwesten ziehen die Strompreise gewaltig an – teils kommen Mehrkosten von mehr als 4.000 Euro auf betroffene Kunden zu. Da kommt die Frage auf: Müssen Stromkunden solche massiven Preisanpassungen akzeptieren?

JahrStrompreis pro kWh
201827,82 Cent
201929,74 Cent
202029,36 Cent
202130,73 Cent
202239,73 Cent

Quelle: Verivox

Strompreise 2023: Sind neue Preise rechtens? Auf diese drei Punkte achten

Ja, ist die Antwort, wenn die juristischen Rahmenbedingungen stimmen und keine Vertragsverletzung vorliegt. Nein, ist die richtige Antwort, wenn die beiden eben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Unabhängig hiervon haben betroffene Stromkunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Preise anpasst. Im Zweifelsfall kann sich ein Wechsel lohnen. Doch zuvor sollte man sich das Schreiben vom Versorger aber ganz genau anschauen und auf folgende Punkte achten:

Bei den Abschlagszahlungen ist es wichtig zu wissen, dass diese grundsätzlich immer ansteigen, wenn sich auch der Preis pro kWh verteuert. Was Berichten der Berliner Morgenpost zufolge nicht erlaubt ist, ist, dass der Stromanbieter noch einmal zusätzlich zum Preis pro kWh die Abschlagszahlungen anpasst. Bei Unklarheiten sollten betroffene Kunden der Preisanpassung widersprechen und sich bei Bedarf juristisch oder bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

Stadtwerke ziehen Strompreise an: Was die Verbraucherzentralen empfehlen

Einen Musterbrief für einen Widerspruch bei Strompreisanpassungen stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband kostenfrei als Download zur Verfügung. Liegen keine Beanstandungen vor und ist die Preisanpassung rechtens, können betroffene Stromkunden aber immer noch reagieren. Die Verbraucherzentralen empfehlen, mit dem Anbieter das Gespräch zu suchen und noch einmal über den neuen Strompreis zu verhandeln.

Dabei kann es helfen, wenn man sich im Vorfeld online über andere Stromtarife bei anderen Anbietern informiert. Findet man einen günstigeren, kann das eine gute Verhandlungsbasis sein. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass in der Energiekrise viele Anbieter ihre Strompreise anpassen müssen und ein Anbieterwechsel daher keine Garantie für einen günstigeren Tarif ist. Einzelne Stromanbieter haben zudem schlicht die Belieferung eingestellt oder nehmen gar keine Neukunden mehr an.

 

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