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Bad Arolser Krankenhaus führt Testpflicht wieder ein

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Für die meisten Menschen in Deutschland ist die Zeit kostenloser Corona-Tests vorbei. Doch es gibt auch Ausnahmen und die Möglichkeit die Tests günstiger zu erhalten.
Symbolbild: Für den Besuch des Arolser Krankenhauses sind wieder tagesaktuelle Corona-Testnachweise nötig. © Christophe Gateau/dpa

Das GNH-Krankenhaus an der Großen Allee führt die Corona-Testpflicht wieder ein. Ambulante Therapien und Besuche sind ab Mittwoch, 10. August, nur mit aktuellem Testnachweis möglich.

Bad Arolsen - Das Coronavirus ist Teil des Alltagslebens geworden. Feste und größere Veranstaltungen finden in diesem Sommer endlich wieder statt. Gleichzeitig stellt die Pandemie weiterhin eine große Herausforderung für die Arbeit im Krankenhaus dar. Die Impfung, vor allem wenn sie eine Weile zurückliegt, bietet keinen ausreichenden Schutz vor Ansteckung.

Um Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthalts und Klinikbeschäftigte bei der Arbeit bestmöglich zu schützen, führt das Krankenhaus Bad Arolsen ab Mittwoch, 10. August, eine Corona-Testpflicht für ambulante Patienten und Besucher ein.

Aktuelle Corona-Tests sind wieder nötig

Für stationäre Patienten und Beschäftigte gilt die bestehende Testroutine weiter. Auch die zusätzlichen Schutz-Maßnahmen, besonders das Tragen von FFP2-Masken, sind gleichzeitig notwendig.

Alle ambulanten Patienten und Besucher müssen - unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus - einen aktuellen, zertifizierten Coronatest (Gültigkeit Antigen-Test 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden) vorweisen, um das Klinikgebäude betreten zu können.

Nachweise am Haupteingang vorlegen

Es gibt mehrere zertifizierte Testcenter, die fußläufig vom Krankenhauses Bad Arolsen gelegen sind. Die Nachweise werden am Haupteingang vorgelegt und ein täglich wechselnder Aufkleber im Gegenzug ausgehändigt.

Notfallpatienten benötigen keinen Testnachweis. Allerdings bittet um Verständnis, dass sie nur in Ausnahmen Begleitpersonen mitnehmen können. Dazu zählen Dolmetscher, gesetzlich bestellte Betreuer oder Begleitungen von Patienten, deren Mobilität oder Sehvermögen eingeschränkt ist.  red

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