Sperrung wegen Forstarbeiten bis Ende Februar
Lebensgefahr: Betreten des Fürstlichen Waldes istverboten
BadArolsen. Lebensgefahr nach dem Sturm: Ab Montag, 29.Januar, bis zum 28. Februar ist das Betreten des knapp 3300 Hektar großen Fürstlichen Waldes wegen Räumarbeiten nach dem Sturm Friederike verboten.
Das teilte der Leiter der Fürstlichen Hauptverwaltung, Achim Frese, der Waldeckischen Landeszeitung.
Was passiert im Wald?
Im gesamten Bereich des Fürstlichen Forstamtes würden mit Hochdruck Holzerntearbeiten zur Aufarbeitung des Windwurfholzes auf den Flächen beginnen. Für die gesamte Fürstliche Waldfläche gilt vom 29. Januar bis zum 28. Februar ein Betretungsverbot nach Paragraph 16 des Hessischen Waldgesetzes. Entsprechende Schilder werden an den Zufahrten zum Wald aufgestellt.
Weiter Lebensgefahr im Wald
Zwar seien mittlerweile alle Waldwege wieder geöffnet, von den Bäumen entlang dieser Wege gehe aber weiterhin eine große Gefahr aus. Angebrochene, angehobene oder -geschobene Stämme fallen um. (r/ah)