„Die Anfragen dürfen weder beleidigenden Inhalts sein noch nicht-öffentliche Angelegenheiten betreffen“, heißt es in Absatz 4. Die Beantwortung darf nicht gegen Gesetze verstoßen – Stichpunkte Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Steht ein Punkt ohnehin auf der Tagesordnung der Sitzung, erübrigt sich die Antwort.
Interessenten können Fragen nur schriftlich stellen oder sie vor auch den Gemeindevertretern vortragen. In der Fragestunde ist eine Ergänzungsfrage erlaubt. „Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt“, regelt Absatz 8. Reichen die 15 Minuten nicht aus, kann es eine schriftliche Beantwortung geben.
Weitere Änderung der Geschäftsordnung: Künftig werden die Ortsvorsteher auch offiziell zu den Sitzungen der drei Parlamentsausschüsse eingeladen. Sie tagen in der Regel ohnehin öffentlich