So sei es möglich, Ausgleichsmaßnahmen auch weiter entfernt – zum Beispiel auf weniger ertragreichen Flächen – durchzuführen. „Das führt mitunter dazu, dass Landwirte eher dazu bereit sind, ihre Flächen herzugeben“, so Struif. Zwar sei es gesetzlich geregelt, dass Wiesen, Äcker oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes abgegeben werden müssten.
Das letzte Mittel sei die Enteignung. „Das will aber niemand“, betont der Landespfleger. Das Punktesystem komme daher allen Akteuren entgegen. „Hinzu kommt, dass Ausgleichsmaßnahmen auch nicht unbedingt genau 1:1 zum verloren gegangenen Naturraum umgesetzt werden müssen. Wir können also Äpfel mit Birnen vergleichen. Auch andere Projekte sind möglich – Hauptsache, es dient der Natur und stellt nach Punkten einen Ausgleich dar“, sagt Ralf Struif.