Stadt Volkmarsen vergibt Patenschaften für Bäume in der Gemarkung

Bei einem Obstbaumschnittkurs hat der städtische Baumexperte Jens Spohn zwölf interessierten Volkmarsern Tipps für die richtige Obstbaumpflege gegeben.
Volkmarsen – Der Feldweg an der Medericher Kapelle ist gesäumt von einer großen Auswahl an Obstbäumen. Birnbäume wechseln sich mit Pflaume, Kirsche und Apfel ab. Hier gab es jede Menge Anschauungsmaterial für gelungene und weniger gelungene Obstbaumpflege in den vergangenen Jahren.
Doch für einen hilfreichen Schnitt ist es selten zu spät. Mit geübtem Blick erkannte der erfahrene Bauhofmitarbeiter die Äste, die dem kräftigen Wachstum im Wege stehen. Und so ging es nach Vorstellung des richtigen Werkzeug wie Astschere und Leiter gleich ans Werk.
Wertvolle Tipps für Gartenbesitzer
Die Teilnehmer lernten Hinweise auf Baumkrankheiten zu erkennen und Vorsicht beim Beschneiden von den von Pilz befallenen Ästen: Um eine Infektion gesunder Bäume zu vermeiden, sollten Scheren und Sägen nach Kontakt mit Pilzsporen desinfiziert werden.
Der zielgerichtete Schnitt von Obstgehölzen kann ganzjährig erfolgen: Während der Herbstschnitt das Wachstum anregen soll, dient der Frühjahrsschnitt der Beruhigung des Wachstums. Der Sommerschnitt nach Johannis stoppt in der Regel das Dickenwachstum der Stämme, so Spohn.
Obstbaumpaten gesucht
Am Ende der Freiluftveranstaltung schlug der Bauhofsmitarbeiter den Teilnehmern vor, eine Patenschaft für einen oder mehrere städtische Bäume zu übernehmen.
Für interessierte Mitbürger der Stadt Volkmarsen gibt es die Möglichkeit eine Obstbaumpatenschaft abzuschließen: Jeder Obstbaumpate hat die Möglichkeit „seinen“ Baum in der Erntezeit abzupflücken und verpflichtet sich damit auch zur Pflege des jeweiligen Baumes.
Eine genaue Zuordnung der Bäume wird voraussichtlich über Schilder vor den Bäumen erfolgen. Wer Interesse hat, sollte sich per Mail an stadt@volkmarsen.de wenden oder direkt telefonisch an den Bauhof unter der Tel. 05693/687-416. Dabei können bevorzugte Bäume bereits mit benannt werden. Eine endgültige Zuteilung erfolgt dann durch Zusage der Stadtverwaltung. (Elmar Schulten)