Kartellamtschef gegen leichtere Verlagsfusionen

Berlin - Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, hat Forderungen der Zeitungsverleger nach leichteren Verlagsfusionen zurückgewiesen.
“Das Wettbewerbsrecht bietet für Zusammenschlüsse von Verlagen einen völlig ausreichenden Spielraum“, sagte Heitzer der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Schon heute dürften Verlage Gemeinschaftsunternehmen gründen und im Vertrieb zusammenarbeiten. Die Forderung des Bundesverbandes der deutschen Zeitungsverleger (BDZV) nach Lockerung der Pressefusionskontrolle sei für die Branche nicht repräsentativ.
“Es gibt einige Interessierte, die das Thema immer wieder anstoßen, aber keine Einigung unter den Verlegern“, sagte Heitzer der Zeitung. “Zwei oder drei Verlage scheinen nach meinem Eindruck das Sagen zu haben und eine Meinungsbildung zu bestimmen.“
Heitzers Äußerungen seien “nicht nachvollziehbar“, sagte BDZV-Sprecher Hans-Joachim Fuhrmann. Die Delegiertenversammlung als oberstes Gremium habe sich jüngst einhellig für eine Reform des Fusionsrechts ausgesprochen, “über alle Verlagsgrößen hinweg“. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte dagegen die “klaren Worte“ des Kartellamtschefs.
Der Verlegerverband fordert, dass die sogenannte Aufgreifschwelle von derzeit 25 auf 100 Millionen Euro erhöht wird. Demnach müssen Verlage, die kooperieren oder fusionieren wollen, ihr Vorhaben erst bei den Kartellwächtern anmelden, wenn ihr gemeinsamer Umsatz diese Schwelle erreicht.
Außerdem will der BDZV “Nachbarschaftsfusionen“ erleichtern. Verlage, die mindestens zehn Jahre nicht mit einem neuen Titel in das Verbreitungsgebiet des benachbarten Verlags eingedrungen sind, sollen leichter kooperieren können. Auch im Anzeigenverkauf sollte es eine einfachere Zusammenarbeit geben. “Es geht angesichts der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels bei den Medien um die Zukunftssicherung der Unternehmen“, betonte Fuhrmann.
Der DJV-Vorsitzende Michael Konken erklärte dagegen, die Krise dürfe nicht zur weiteren Konzentration auf dem Zeitungsmarkt führen. Die Meinungsvielfalt müsse auch dann fortbestehen, wenn die wirtschaftliche Lage einiger Verlage angespannt sei. Wenn es in Details Veränderungsbedarf gebe, sollten die Verlage dies klar begründen. Der DJV sei bereit, über Verbesserungen mit dem BDZV auf der Grundlage des bestehenden Fusionsrechts zu sprechen.
dpa